de-Domain nur noch nach Prüfung:
Politik sucht Mittel gegen Fake-Shops
Im Netz tummeln sich unzählige Fake-Shops, die teilweise dreist bekannte Online-Angebote nachahmen, um unvorsichtige Nutzer zu übervorteilen. Der Bundesrat stellt jetzt einen Antrag an die Bundesregierung, aktiv zu werden. Eine Forderung: de-Domains nur nach Identitätsprüfung.
Die Maßnahme sei sinnvoll, da deutsche Verbraucher Domains mit dieser Endung automatisch einen Vertrauensvorschuss geben, was wiederum Betrügern mit entsprechenden Adressen hilft, diese leichter hinters Licht zu führen. Die Idee der Bundesländer: Gibt es eine Überprüfung bei der Vergabe und sind entsprechende Identitätsdaten hinterlegt, ist es bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz schneller möglich, Beteiligte zur Verantwortung zu ziehen.
Baden-Württemberg, das die Initiative zu dem Maßnahmenkatalog angestoßen hatte, wollte hier noch weitergehen und eine Liste der bekannten Fake-Shops bei der Verbraucherzentrale einsehbar machen. Mit dieser Forderung konnte sich das Bundesland in den Verhandlungen aber nicht durchsetzen.
Jetzt ist es an der Bundesregierung zu prüfen, ob und welche Maßnahmen aus dem Forderungskatalog der Bundesländer umgesetzt werden. Dabei gilt keine Pflicht oder Frist, man darf also gespannt sein, ob die Regierung im nächsten Jahr entsprechende Gesetze erlassen wird.
de-Domains nur mit Identitätsprüfung
Wie kann man die Bevölkerung zuverlässig vor Fake-Shops schützen, die im Netz immer mehr zunehmen? Der Bundesrat will auf diese Frage jetzt mit einem Antrag an die Bundesregierung Antwort geben. Wie Onlinehändler News in seinem Bericht schreibt, hat die Länderkammer die Regierung darin zu einer ganzen Reihe an Maßnahmen aufgefordert. Ein Wunsch der Länder: Die Bundesregierung soll eine Möglichkeit ausarbeiten, wie vor der Vergabe von de-Domains eine Identitätsprüfung durchgeführt werden könnte. Infografik: Amazon vs. Alibaba - E-Commerce-Riesen im Vergleich
Die Maßnahme sei sinnvoll, da deutsche Verbraucher Domains mit dieser Endung automatisch einen Vertrauensvorschuss geben, was wiederum Betrügern mit entsprechenden Adressen hilft, diese leichter hinters Licht zu führen. Die Idee der Bundesländer: Gibt es eine Überprüfung bei der Vergabe und sind entsprechende Identitätsdaten hinterlegt, ist es bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz schneller möglich, Beteiligte zur Verantwortung zu ziehen.
Viele weitere Stellschrauben
Daneben fordert der Bundesrat die Regierung in seinem Antrag noch zu vielen weiteren Maßnahmen auf. So soll bei der Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) eine Liste mit "wesentlichen Identifikationsmerkmalen" einsehbar werden, die Verbrauchern als zuverlässige Hilfestellung dienen soll, Fake-Shops zu erkennen. Auf der einzurichtenden Informationsseite soll dann ebenfalls gleich über zuständige Stellen bei Polizei und Staatsanwaltschaft informiert werden, um Anzeigen von Bürgern zu vereinfachen.Baden-Württemberg, das die Initiative zu dem Maßnahmenkatalog angestoßen hatte, wollte hier noch weitergehen und eine Liste der bekannten Fake-Shops bei der Verbraucherzentrale einsehbar machen. Mit dieser Forderung konnte sich das Bundesland in den Verhandlungen aber nicht durchsetzen.
Jetzt ist es an der Bundesregierung zu prüfen, ob und welche Maßnahmen aus dem Forderungskatalog der Bundesländer umgesetzt werden. Dabei gilt keine Pflicht oder Frist, man darf also gespannt sein, ob die Regierung im nächsten Jahr entsprechende Gesetze erlassen wird.
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen