350 Mio. Euro: Amazon droht das mit Abstand höchste DSGVO-Bußgeld
Das bisher höchste Strafgeld, das aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) resultiert, kommt auf den Handelskonzern Amazon zu. Seitens der Europäischen Union steht eine Summe von 350 Millionen Euro zur Diskussion.
Der Entwurf für eine entsprechende Entscheidung wurde bei der luxemburgischen Datenschutz-Behörde CNPD erstellt. Diese wäre in dem Fall zuständig, weil Amazon seinen europäischen Hauptsitz in Luxemburg angesiedelt hat. Das Dokument wurde zur Beurteilung an alle anderen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten übermittelt, berichtete das Wall Street Journal.
Was genau dem Konzern vorgeworfen wird, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Wie aus informierten Kreisen aber zu erfahren war, geht es darum, wie das Unternehmen mit den persönlichen Daten seiner Kunden umgeht. Da das Cloud-Geschäft ausdrücklich nicht betroffen ist, dürfte es wohl um die zahlreichen User gehen, die einen Shopping-Account bei der Plattform betreiben.
Die bisher höchste DSGVO-Strafe wurde Ende letzten Jahres gegen Google verhängt und die dabei festgesetzten 60 Millionen Euro sind noch nicht rechtskräftig. Davon ausgehend lässt sich ableiten, dass Amazon wirklich schlimme Verstöße vorgeworfen werden. Der Vorschlag der Luxemburger muss nun allerdings mit den Partner-Behörden beraten werden und es gibt hier durchaus Widerspruch. Allerdings nicht immer zu Gunsten Amazons - in mindestens einer Reaktion soll schon ein deutlich höheres Bußgeld gefordert worden sein, hieß es.
Was genau dem Konzern vorgeworfen wird, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Wie aus informierten Kreisen aber zu erfahren war, geht es darum, wie das Unternehmen mit den persönlichen Daten seiner Kunden umgeht. Da das Cloud-Geschäft ausdrücklich nicht betroffen ist, dürfte es wohl um die zahlreichen User gehen, die einen Shopping-Account bei der Plattform betreiben.
Genaue Gründe unbekannt
Seitens der CNPD zieht man sich bei Nachfragen auf die Position zurück, einzelne Fälle, die noch in der Bearbeitung sind, grundsätzlich nicht zu kommentieren. Von Amazon selbst bekommt man hingegen die übliche Textbaustein-Auskunft: Für das Unternehmen habe der Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer Priorität und man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben der Staaten, in denen man Geschäfte betreibt.Die bisher höchste DSGVO-Strafe wurde Ende letzten Jahres gegen Google verhängt und die dabei festgesetzten 60 Millionen Euro sind noch nicht rechtskräftig. Davon ausgehend lässt sich ableiten, dass Amazon wirklich schlimme Verstöße vorgeworfen werden. Der Vorschlag der Luxemburger muss nun allerdings mit den Partner-Behörden beraten werden und es gibt hier durchaus Widerspruch. Allerdings nicht immer zu Gunsten Amazons - in mindestens einer Reaktion soll schon ein deutlich höheres Bußgeld gefordert worden sein, hieß es.
Siehe auch:
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
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