Nie wieder krank zur Post: Weg für digitale Krankmeldung ist frei
Bisher war eine Krankschreibung mit einigem Aufwand verbunden. Vom Arzt bekommt man für gewöhnlich drei verschiedene Zettel: Einen umfangreichen für die eigenen Unterlagen, einen zweiten muss man bei der Krankenkasse einreichen und einen dritten an den Arbeitgeber schicken, damit dieser darüber informiert ist, dass ein Angestellter auch wirklich vom Arzt von der Arbeit freigestellt wurde. Insbesondere wenn man sich wirklich schlecht fühlt, ist es natürlich nicht gerade angenehm, sich erst einmal um den Postversand zu kümmern. Und in der heutigen Zeit hat auch nicht jeder ständig Briefmarken zur Hand, so dass man sich gern auch mit einer heftigen Erkältung in die Schlange der nächsten Postfiliale stellen muss und dabei andere anzustecken droht.
Die zweite Hälfte des Weges
Durch die Neuerung soll nun gewährleistet sein, dass überhaupt keine Organisationsarbeit mehr auf den kranken Arbeitnehmer zukommt. Denn zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits geregelt, dass die Krankenkassen automatisch vom behandelnden Arzt informiert werden. Dieser darf allerdings aus rechtlichen Gründen keinen Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen - denn das würde einer Verletzung der Schweigepflicht nahekommen, insbesondere, wenn es sich um einen Facharzt handelt, über dessen Schwerpunkt auch noch Schlüsse auf die Erkrankung möglich sind.Durch Minister-Weisung kann der zweite Schritt dann aber nicht erfolgen, denn hierfür ist eine gesetzliche Änderung nötig. Diese macht es nun zur Aufgabe der Krankenkasse, die dem Arbeitgeber ohnehin bekannt ist, darüber zu informieren, dass ein Beschäftigter arbeitsunfähig ist und ab wann man wieder mit ihm rechnen kann.
Siehe auch: Krankschreibung per Whatsapp: Startup liefert AU-Schein gegen Geld
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Christian Kahle
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