Dann doch ok: Datenschützer nach Gesprächen mit Microsoft bekehrt
In Hessen hatte der zuständige Datenschutzbeauftragte laute Warnungen vor der Nutzung von Microsofts Office-Angebot an Schulen ausgesprochen und diese untersagt - die Standardkonfiguration biete keinen ausreichenden Schutz der Privatsphäre. Nach "intensiven Gesprächen mit Microsoft" hat er diese Meinung jetzt revidiert.
Wie Ronellenfitsch mitteilt, habe es nach seinen Aussagen "intensive Gespräche mit Microsoft über die Datenschutzkonformität der schulischen Anwendung von Office 365" gegeben. Da die Mitarbeiter des Konzerns nach Ansicht des Datenschützers dabei einen "erheblichen Anteil der Bedenken entkräfteten" konnten, komme er zu einer "datenschutzrechtlich veränderten Einschätzung". Die Folge: Office 365 ProPlus, Office 365 Online und Office 365 Apps dürfen nun doch von Schulen genutzt werden, wenn diese bereits entsprechende Lizenzen erworben haben oder der Erwerb "haushaltsrechtlich gesichert ist".
Die Microsoft-Mitarbeiter können "Bedenken entkräften"
Michael Ronellenfitsch ist in Hessen als Datenschutzbeauftragter auch dafür zuständig, die in öffentlichen Einrichtungen genutzte Software zu bewerten. In dieser Funktion hatte Ronellenfitsch eine klare Absage an die Nutzung von Microsoft Office 365 an den Schulen des Bundeslandes erteilt. Der Grund: Der Konzern könne bei seinem Office-Paket die Anforderungen an einen Schutz der Privatsphäre der Schüler nicht ausreichend gewährleisten. Wie heise schreibt, scheint der Datenschutzbeauftragte rund einen Monat später eine deutlich andere Meinung zu vertreten.Wie Ronellenfitsch mitteilt, habe es nach seinen Aussagen "intensive Gespräche mit Microsoft über die Datenschutzkonformität der schulischen Anwendung von Office 365" gegeben. Da die Mitarbeiter des Konzerns nach Ansicht des Datenschützers dabei einen "erheblichen Anteil der Bedenken entkräfteten" konnten, komme er zu einer "datenschutzrechtlich veränderten Einschätzung". Die Folge: Office 365 ProPlus, Office 365 Online und Office 365 Apps dürfen nun doch von Schulen genutzt werden, wenn diese bereits entsprechende Lizenzen erworben haben oder der Erwerb "haushaltsrechtlich gesichert ist".
Einige Vorgaben für Schulen
Ronellenfitsch lässt die Nutzung der genannten Office-Versionen aber nicht ohne Einschränkung zu. So müssen Schulen dafür Sorge tragen, dass beim Einsatz "die Übermittlung jedweder Art von Diagnosedaten" unterbunden wird. Microsoft werde in dieser Hinsicht Unterstützung in Form von Handlungsanleitungen zur Verfügung stellen. Für die Schulen sei aber zu erwarten, dass durch die Behörde im Bezug auf die "Grundlage für die Nutzung der Cloud" bald weitere Parameter definiert werden. Ronellenfitsch will jetzt in Absprache mit Gremien der Datenschutzaufsichtsbehörden ungeklärte Aspekte beleuchten und so zu einem entsprechend fundierten Fahrplan kommen. Er schließt aber auch nicht aus, dass "die weitere Überprüfung zur Unzulässigkeit des Einsatzes von Office 365 in hessischen Schulen" führen kann.
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