EuGH verdonnert Arbeitgeber quasi zur Stechuhr an der Bürotür
Die Branchenvertreter der IT-Industrie haben erwartungsgemäß ablehnend auf ein heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) reagiert, wonach Arbeitgeber generell verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Insbesondere bei flexiblen Tätigkeiten wird dies als extrem problematisch angesehen.
Der zugrundeliegende Rechtsstreit gelangte von Spanien aus auf die europäische Ebene. Dort wollte man endlich etwas gegen den Zustand tun, dass zahlreiche Arbeitgeber die deutlich schwächere Position der Angestellten ausnutzen und Mehrarbeit nicht vergüten. Etwa die Hälfte aller Überstunden in dem Land wird überhaupt nicht erfasst und entsprechend auch nicht bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen.
Der EuGH stellte daher nun auf Grundlage der Arbeitsschutz-Richtlinie klar, dass Arbeitgeber generell ein System zur Arbeitszeiterfassung einzusetzen hätten. Die konkrete Umsetzung dessen soll allerdings Sache der Mitgliedsstaaten sein und kann auf verschiedene Arten je nach Tätigkeit geregelt werden. Möglich ist im Grunde alles von der klassischen Stechuhr über einfache Excel-Tabellen bis hin zu einem Arbeitsplatz-Login per App.
Solch eine Arbeitseinteilung würde zwar einem modernen Familienmodell entsprechen, aber gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen. Allein schon der abendliche Blick ins E-Mail-Postfach würde im Grunde bedeuten, dass der Mitarbeiter dann kaum auf die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden kommt, bis er am Morgen wieder das Büro betritt. Und auch die genaue Erfassung ist in einem solchen Umfeld nicht gerade einfach.
Auf der anderen Seite wird der Wunsch nach Flexibilität aber eben auch oft genug ausgenutzt und gerade in intensiveren Projektphasen kommen Beschäftigte in der IT-Branche manchmal kaum dazu, sich ausreichend zu erholen. Eine Erfassung der Zeiten wäre hier die einzige Möglichkeit, überprüfen zu können, ob der Arbeitsschutz umgesetzt wird.
Siehe auch: Social Network-Nutzung kostet sehr viel Arbeitszeit
Der EuGH stellte daher nun auf Grundlage der Arbeitsschutz-Richtlinie klar, dass Arbeitgeber generell ein System zur Arbeitszeiterfassung einzusetzen hätten. Die konkrete Umsetzung dessen soll allerdings Sache der Mitgliedsstaaten sein und kann auf verschiedene Arten je nach Tätigkeit geregelt werden. Möglich ist im Grunde alles von der klassischen Stechuhr über einfache Excel-Tabellen bis hin zu einem Arbeitsplatz-Login per App.
Es ist nicht einfach
Problematisch wird es es allerdings dort, wo flexible Arbeitszeiten angesagt sind. Und das ist häufiger als man denkt der Fall. "Viele Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten und fordern das aktiv ein. Nehmen wir das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal E-Mails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein", führte Achim Berg, Chef des IT-Branchenverbandes Bitkom aus.Solch eine Arbeitseinteilung würde zwar einem modernen Familienmodell entsprechen, aber gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen. Allein schon der abendliche Blick ins E-Mail-Postfach würde im Grunde bedeuten, dass der Mitarbeiter dann kaum auf die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden kommt, bis er am Morgen wieder das Büro betritt. Und auch die genaue Erfassung ist in einem solchen Umfeld nicht gerade einfach.
Auf der anderen Seite wird der Wunsch nach Flexibilität aber eben auch oft genug ausgenutzt und gerade in intensiveren Projektphasen kommen Beschäftigte in der IT-Branche manchmal kaum dazu, sich ausreichend zu erholen. Eine Erfassung der Zeiten wäre hier die einzige Möglichkeit, überprüfen zu können, ob der Arbeitsschutz umgesetzt wird.
Siehe auch: Social Network-Nutzung kostet sehr viel Arbeitszeit
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