Bundeskriminalamt: Abfragen zu Internetnutzern steigen rapide an
Ein Medienbericht legt nahe, wie stark die Zunahme an Abfragen im Rahmen einer sogenannten "Bestandsdatenauskunft" durch das Bundeskriminalamt in den letzten Jahren ist. Diese Daten sind normalerweise nicht öffentlich zugänglich, doch durch eine Anfrage der Piratenpartei kommen sie nun ans Licht.
Diese "Bestandsdatenauskunft" ist in der Strafprozeßordnung § 100j zu finden und dient zum Beispiel der Ermittlung von Aufenthaltsorten von Beschuldigten über der im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten. Laut eines Berichts des Nachrichten-Magazins Der Spiegel stiegen diese Anfragen nach Nutzerdaten erheblich an: Bei der Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität" seien im Jahr 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt worden wie noch 2013. Es liegen Daten bis Mitte vergangenen Jahres vor, die nach einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und einer Anfrage an den Bundestag veröffentlicht wurden.
Neben den reinen Zahlen zu den Abfragen kamen auch noch andere interessante Details mit ans Licht.
Demnach hat die Bundesregierung eingestanden, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die "Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben", so die Piraten und informieren weiter: "Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume."
Dr. Patrick Breyer warnt: "In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen."
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Ermittlung des Anschlussinhabers
Im Mittelpunkt der Abfragen stehen zumeist die Ermittlung der Anschlussinhaber durch die IP-Adresse. Das Bundeskriminalamt soll demnach 2013 noch 2001 Bestandsdatenabfragen gestellt haben, 2014 waren es dann 2340 Abfragen, 2015 schon 4751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Bis Juli 2018 kamen weitere 9365 Abfragen dazu, so der Spiegel.Nicht nur nackte Zahlen
"Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013", erklärte die Piratenpartei Deutschland in einer Pressemitteilung. "Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben", heißt es dabei weiter.Neben den reinen Zahlen zu den Abfragen kamen auch noch andere interessante Details mit ans Licht.
Demnach hat die Bundesregierung eingestanden, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die "Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben", so die Piraten und informieren weiter: "Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume."
Dr. Patrick Breyer warnt: "In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen."
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