Illegales Geoblocking bei Spielekäufen:
EU geht gegen Valve & Co vor
Die EU-Kommission hat einer ganzen Reihe von Spiele-Publishern einen kräftigen Warnschuss vor den Bug verpasst, weil diese in Europa mit Geoblocking-Maßnahmen gegen die gültigen Wettbewerbsgesetze verstoßen. Die Kommission will die Spieleanbieter zwingen, den Kunden den Kauf von Spielen in einem EU-Land der Wahl frei zu ermöglichen.
Wie die EU-Kommission soeben mitteilte, hat man Valve als Betreiber der Spiele-Plattform Steam und die fünf Spiele-Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax darüber informiert, dass die Wettbewerbshüter davon ausgehen, dass die Firmen unrechtmäßig den Kauf von Spielen über Ländergrenzen in anderen Mitgliedsstaaten der EU unterbinden. Damit verstoßen sie nach Meinung der EU gegen das Wettbewerbsrecht.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte in einer Stellungnahme, dass die Firmen den europäischen Kunden eigentlich beim Kauf von Spielen freie Hand lassen müssen, unabhängig davon, in welchem Land der Kunde lebt. Die Konsumenten sollten nicht daran gehindert werden, gegebenenfalls in anderen Mitgliedsländern der EU einzukaufen, um das beste Angebot zu finden.
Die Firmen haben nun die Chance, sich zu den Wettbewerbs-Bedenken der EU zu äußern. Nach Auffassung der EU haben die fünf Spiele-Distributoren und Valve als Betreiber von Steam Abkommen geschlossen, die durch Geoblocking den Kauf von Spielen über Ländergrenzen hinweg verhindern. Dadurch müssen Kunden zum Beispiel in Deutschland mehr für ein über Steam erworbenes Spiel zahlen als anderswo. Dieses System basiert auf speziellen Aktivierungsschlüsseln, die an bestimmte Länder gebunden sind.
Die Publisher sollen außerdem gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben, indem sie in ihren Verträgen mit regionalen Distributoren Export-Beschränkungen festgelegen. Auch dadurch wird der Verkauf von Spielen über Ländergrenzen hinweg behindert, heißt es. Das Problem bestehe sowohl bei Downloads als auch beim Vertrieb von DVDs oder anderen physischen Medien.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte in einer Stellungnahme, dass die Firmen den europäischen Kunden eigentlich beim Kauf von Spielen freie Hand lassen müssen, unabhängig davon, in welchem Land der Kunde lebt. Die Konsumenten sollten nicht daran gehindert werden, gegebenenfalls in anderen Mitgliedsländern der EU einzukaufen, um das beste Angebot zu finden.
Die Firmen haben nun die Chance, sich zu den Wettbewerbs-Bedenken der EU zu äußern. Nach Auffassung der EU haben die fünf Spiele-Distributoren und Valve als Betreiber von Steam Abkommen geschlossen, die durch Geoblocking den Kauf von Spielen über Ländergrenzen hinweg verhindern. Dadurch müssen Kunden zum Beispiel in Deutschland mehr für ein über Steam erworbenes Spiel zahlen als anderswo. Dieses System basiert auf speziellen Aktivierungsschlüsseln, die an bestimmte Länder gebunden sind.
Die Publisher sollen außerdem gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben, indem sie in ihren Verträgen mit regionalen Distributoren Export-Beschränkungen festgelegen. Auch dadurch wird der Verkauf von Spielen über Ländergrenzen hinweg behindert, heißt es. Das Problem bestehe sowohl bei Downloads als auch beim Vertrieb von DVDs oder anderen physischen Medien.
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Roland QuandtRedakteur für Smartphones & Leaks
Seine Vorabberichte zu neuen Smartphones greifen Tech-Medien in aller Welt auf. Schwerpunkte: Samsung Galaxy, Google Pixel, Prozessoren und Windows.
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