Endlich auf dem Weg: Bald rollen Elektrokleinstfahrzeuge legal durch DE
Im Sommer 2017 hatte die Regierung eine Überprüfung einer Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen angekündigt. Jetzt scheint sich der langwierige Prozess dem Ende zuzuneigen: Die entsprechende Verordnung ist fertig, im nächsten Schritt muss der Bundesrat zustimmen. Läuft alles rund, rollen die kleinen Elektrogefährte noch in diesem Frühjahr legal durch Deutschland.
Bisher ist der Betrieb von Kleinfahrzeugen in der sogenannten Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geregelt, die beispielsweise seit Jahren den Betrieb von Segways möglich macht. Wie in einer Mitteilung der Bundesregierung (via heise) zu lesen ist, soll jetzt bald die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dafür sorgen, dass auch "elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierende Fahrzeuge" am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Die Regierung sieht für die erfassten Fahrzeuge folgende Merkmale vor:
Wie die Regierung weiter schreibt, bedeute dies: "Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben."
Ein langer Weg zur Erlaubnis von E-Scooter und Co.
Im Sommer 2017 hatten wir unter der Überschrift "E-Scooter & Co: Regierung prüft Zulassung für Elektrokleinfahrzeuge" darüber berichtet, dass in Deutschland der Zulassungsprozess von kleinen Fahrzeugen mit Elektroantrieb gestartet worden war - in anderen Ländern wie den USA sind E-Scooter und Co. schon seit Jahren legal auf Straßen unterwegs. Jetzt scheint das zuständige Verkehrsministerium aber endlich bereit, für elektrische Fortbewegungsmittel auch in Deutschland den entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen.Bisher ist der Betrieb von Kleinfahrzeugen in der sogenannten Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geregelt, die beispielsweise seit Jahren den Betrieb von Segways möglich macht. Wie in einer Mitteilung der Bundesregierung (via heise) zu lesen ist, soll jetzt bald die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dafür sorgen, dass auch "elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierende Fahrzeuge" am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Die Regierung sieht für die erfassten Fahrzeuge folgende Merkmale vor:
- Lenk- oder Haltestange
- Mindestens sechs bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- Erfüllung "fahrdynamischer" Mindestanforderungen
Wie die Regierung weiter schreibt, bedeute dies: "Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben."
Jetzt ist der Bundesrat am Lenker
Mit der Verabschiedung der neuen Verordnung ist im nächsten Schritt jetzt der Bundesrat gefragt. "Dieser könnte die neuen Regelungen bereits am 17. Mai beschließen. Damit könnte die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung noch in diesem Frühjahr in Kraft treten", so die Regierung.
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Erweiterung Post-it für Firefox oder Chrome
Maik1000 - Gestern 13:50 Uhr -
oSC Nürnberg 25.27. Juni - das OpenSuse-Meeting
d-hubs - 20.06. 13:40 Uhr -
Die allerneueste Version, TrueNAS 26.0.0-BETA.2
d-hubs - 19.06. 14:50 Uhr -
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
Rizo - 19.06. 11:14 Uhr -
Datenträgerverwaltung
micro300 - 19.06. 08:52 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen