Bis vor Kurzem war die Masche aber schwieriger durchzuziehen. Denn schon bis zum 31. Dezember 2018 bestand eine Verpflichtung zur Preisansage. In dieser Zeit war es für die Kriminellen hinter den Ping-Anrufen eher schwierig, Opfer zu finden, die abwarten, bis die Verbindung aufgebaut ist und der Gebührenticker losrattert. Offenbar wurde aber nur darauf gewartet, dass die Maßnahme ausläuft, um den Nutzern wieder im großen Stil auf die Pelle zu rücken.
Netzbetreiber haben drei Wochen
"Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen."Daher hat man sich bei der Behörde entschieden, die Mobilfunkbetreiber wieder dazu zu verpflichten, dass eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Betroffen hiervon sind Verbindungen in Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum. Die Maßnahme ist bis spätestens zum 1. März 2019 umzusetzen.
Siehe auch: 10 Mio. unsichere Geräte verboten: Netzagentur räumt den Handel
2019-02-08T15:21:00+01:00Christian Kahle
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