Riesige Welle von Ping-Anrufen im Januar:
Netzagentur reagiert
In der letzten Zeit gab es wieder einmal eine steigende Zahl von Beschwerden über so genannte Ping-Anrufe. Die Bundesnetzagentur hat darauf nun reagiert und die Netzbetreiber verpflichtet, teure Verbindungen ins Ausland erst herzustellen, wenn der Verbraucher zuvor über die Preise aufgeklärt wurde.
Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, gingen bei ihr allein im Januar rund 14.000 Beschwerden über Ping-Anrufe ein. Das entspricht einer regelrechten neuen Welle. Die Betrüger klingeln dabei jeweils kurz bei Verbrauchern an und hoffen, dass diese dann zurückrufen. Im Display erscheinen dabei Landesvorwahlen, die sich mit hiesigen Ortsvorwahlen verwechseln lassen - so kann Madagaskars 00261 schnell einmal als die 0261 von Koblenz durchgehen. Die Anrufer sind dann jeweils an den Gebühren, die ein Rückruf verursacht, beteiligt.
Bis vor Kurzem war die Masche aber schwieriger durchzuziehen. Denn schon bis zum 31. Dezember 2018 bestand eine Verpflichtung zur Preisansage. In dieser Zeit war es für die Kriminellen hinter den Ping-Anrufen eher schwierig, Opfer zu finden, die abwarten, bis die Verbindung aufgebaut ist und der Gebührenticker losrattert. Offenbar wurde aber nur darauf gewartet, dass die Maßnahme ausläuft, um den Nutzern wieder im großen Stil auf die Pelle zu rücken.
Daher hat man sich bei der Behörde entschieden, die Mobilfunkbetreiber wieder dazu zu verpflichten, dass eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Betroffen hiervon sind Verbindungen in Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum. Die Maßnahme ist bis spätestens zum 1. März 2019 umzusetzen.
Siehe auch: 10 Mio. unsichere Geräte verboten: Netzagentur räumt den Handel
Bis vor Kurzem war die Masche aber schwieriger durchzuziehen. Denn schon bis zum 31. Dezember 2018 bestand eine Verpflichtung zur Preisansage. In dieser Zeit war es für die Kriminellen hinter den Ping-Anrufen eher schwierig, Opfer zu finden, die abwarten, bis die Verbindung aufgebaut ist und der Gebührenticker losrattert. Offenbar wurde aber nur darauf gewartet, dass die Maßnahme ausläuft, um den Nutzern wieder im großen Stil auf die Pelle zu rücken.
Netzbetreiber haben drei Wochen
"Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen."Daher hat man sich bei der Behörde entschieden, die Mobilfunkbetreiber wieder dazu zu verpflichten, dass eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Betroffen hiervon sind Verbindungen in Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum. Die Maßnahme ist bis spätestens zum 1. März 2019 umzusetzen.
Siehe auch: 10 Mio. unsichere Geräte verboten: Netzagentur räumt den Handel
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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