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27 Klauseln ungültig: Gericht nimmt AGB von Sky komplett auseinander

Österreichische Konsumentenschützer können sich über ein wichtiges und auch ziemlich eindeutiges Urteil freuen: Denn das Handelsgericht Wien hat 27 von 29 angezeigten Vertragsklauseln als nicht zulässig eingestuft. Beanstandet wurden u. a. telefonische Verkäufe von Abos, Kündigungsfristen und Bestimmungen bei der Rücksendung von Receivern.
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Es gibt auch in Deutschland immer wieder Fälle, bei denen sich Sky-Kunden über die teilweise ziemlich restriktiven Vertragsbestimmungen ärgern müssen. In Österreich hat sich das Handelsgericht Wien nun mit einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich auseinandergesetzt und hat den Konsumentenschützern der AK in praktisch allen Punkten recht gegeben (via derStandard).

Konsumentenschutz

Denn die AK Oberösterreich hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Klage gegen Sky Österreich beauftragt. Darin beanstandete man 29 Vertragsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sky. In gleich 27 Fällen folgte das Handelsgericht den Argumenten der Konsumentenschützer. Überdies wurde die Geschäftspraxis bei telefonischer Kundenwerbung als unzulässig eingestuft.

In der Pressemitteilung listet die AK folgende Punkte als besonders wichtig auf, das Urteil (PDF) ist allerdings noch nicht rechtskräftig:

  • Kündigungsklausel: In älteren Verträgen (AGB vom 5.11.2015) sah Sky vor, dass ein Vertrag nach Ablauf der Mindestbindung lediglich alle zwölf Monate gekündigt werden kann. Das ist nach Ansicht des Handelsgericht Wien gröblich benachteiligend.
  • Rücksendung von Leihreceiver und Smart Card: Laut Sky-AGB müssen Konsumenten einen Leihreceiver oder eine Smart Card binnen 14 Tagen nach Vertragsende auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Tun sie dies nicht ordnungsgemäß, sollen sie Schadenersatz leisten. Auch diese Bestimmungen befand das Gericht für unzulässig.
  • Telefonisch geschlossene Verträge: Nach dem Gesetz muss ein Unternehmen Verträge über Dienstleistungen, die es telefonisch angebahnt hat, vom Konsumenten nochmals schriftlich bestätigen lassen. Sonst sind sie unwirksam. Sky geht jedoch davon aus, dass diese Gesetzesbestimmung nicht anwendbar ist und hält sie nicht ein. Laut Handelsgericht Wien ist diese Geschäftspraxis von Sky rechtswidrig.

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