Sky unterliegt: Urteil gegen zu hohe Kosten von Kunden-Hotlines
Wer Probleme als Sky-Kunde hat, kann die Telefon-Hotline nutzen - doch Verbraucherschützer kritisieren die hohen Kosten
Kosten für Service-Hotlines müssen sich an den üblichen Kosten auf den Grundtarif für Telekommunikationsdienste anlehnen. Das Landgericht München bestätigte nun die Verbraucherzentrale. Demnach sind die Kosten, die für die Servicehotline veranschlagt wurden, zu hoch. Das Gericht berücksichtigte dabei laut den Verbraucherschützern europarechtliche Vorgaben. Sky muss nun darauf reagieren.
Es bleibt abzuwarten, ob Sky gegen das Urteil Berufung einlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Streit um die anfallenden Kosten beim Anruf einer Service-Hotline gibt es seit Jahren. Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert und eine Deckelung der Kosten für Kunden festgesetzt. Im Falle vom Fernsehsender Sky ist diese aber nach Meinung der Verbraucherzentrale in Bayern noch immer zu hoch, das Landgericht München I hat dem nun zugestimmt.
Flatrate-Tarife maßgebend
Kunden von Sky können bei Problemen die kostenpflichtige Rufnummer mit der Vorwahl 01806 nutzen. Dabei fallen dann Kosten an von pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz und 0,60 Euro je Anruf aus dem Mobilfunknetz. Das wiederum ist zwar im Verhältnis zu früheren Kosten vielleicht gering, ist aber laut Auffassung der Verbraucherschützer in Zeiten der Flatrate-Tarife nicht mehr zulässig.Kosten für Service-Hotlines müssen sich an den üblichen Kosten auf den Grundtarif für Telekommunikationsdienste anlehnen. Das Landgericht München bestätigte nun die Verbraucherzentrale. Demnach sind die Kosten, die für die Servicehotline veranschlagt wurden, zu hoch. Das Gericht berücksichtigte dabei laut den Verbraucherschützern europarechtliche Vorgaben. Sky muss nun darauf reagieren.
Noch nicht rechtskräftig
Kunden hatten sich immer wieder über diese Erhebung bei den Verbraucherschützern beschwert. Für die Inanspruchnahme einer Kundenservicehotline dürfen keine Kosten anfallen, die über einen gewöhnlichen Flatrate-Tarif hinausgehen, stellte das Landgericht München I nun mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17) fest, so die Verbraucherzentrale Bayern. "Wir begrüßen die Entscheidung, denn zusätzlich anfallende Kosten für eine Kundenservicehotline können Verbraucher von der Ausübung ihrer Rechte abhalten", so Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.Es bleibt abzuwarten, ob Sky gegen das Urteil Berufung einlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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