US-Präsident Trump darf Nutzer in sozialen Netzwerken nicht blocken
First Amendment
Doch eine Bundesrichterin hat nun entscheiden, dass Trumps vermeintlich privates Konto mit seiner Präsidentschaft zum öffentlichen Interesse geworden ist. Das bedeutet, dass Trump (US-amerikanische) Nutzer dort nicht blocken darf. Tut er das doch, dann verstößt er damit gegen den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ("First Amendment").Hintergrund dieser Entscheidung ist die Klage von insgesamt sieben Twitter-Nutzern, darunter einem Polizeibeamten aus Texas, einem Comedy-Autor aus New York und einem Chirurgen aus Nashville. Diese waren der Ansicht, dass Trumps Konto als offizieller Regierungskanal anzusehen ist und der Präsident auch keinen US-Bürger wegen einer abweichenden politischen Meinung blocken darf, weil das ansonsten gegen die Verfassung verstößt.
Die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald hat sich dieser Meinung angeschlossen und hat entschieden, dass auch @realDonaldTrump unter den First Amendment fällt, dieser Verfassungszusatz regelt u. a. die Redefreiheit und die Pressefreiheit. "Kein Regierungsbeamter - der Präsident inklusive - steht über dem Gesetz", schreibt Buchwald in ihrer Urteilsbegründung.
Entblocken?
Laut der New York Times bleiben nach dem Urteil aber durchaus Fragen offen. Denn Trump muss offiziell niemanden von der Liste der Geblockten nehmen, jedenfalls sieht der Richterspruch keine entsprechende Anordnung vor. Aus Sicht von Buchwald sei das Urteil eindeutig genug, um diese Auswirkung nicht explizit feststellen zu müssen.Es ist aber denkbar, dass Trump diese Entscheidung ignoriert und seine Liste der Blockierten nicht leert. Hierzu meinen Experten, dass das weitere Klagen zur Folge haben und Twitter gezwungen werden könnte, die von Trump gesperrten Nutzer einseitig freizuschalten.
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