Handy, Navi, Autoradio: Im PKW ist bald womöglich alles verboten

Nächsten Freitag steht im Bundesrat eine Gesetzesänderung auf dem Programm, die bisher verhältnismäßig wenig Beachtung gefunden hat. Zu Unrecht, denn laut Rechtsexperten könnte diese Änderung der StVO weitreichende und auch nicht ganz beabsichtigte Folgen haben.
Auto, Gps, Navigationssystem
Microsoft

"Paukenschlag"

In Deutschland stehen bald die Ferien an, auch die Politik verabschiedet sich in die Sommerpause. Da werden noch die letzten Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Eine bringt der Augsburger Rechtsanwalt Detlef Burhoff ans Tageslicht (via Torsten Kleinz), denn der Jurist schreibt, dass es am Freitag "eine Gesetzes-/VO-Änderung geben, die bislang recht wenig Aufmerksamkeit gefunden hat".

Laut der Einschätzung von Burhoff ist der geplante und von Verkehrsminister Dobrindt vorgebrachte Gesetzestext ein "Paukenschlag": Denn das Gesamtpaket aus der Änderung des Mobilfunkparagrafen in § 23 Abs. 1a StVO und der BR-Drucksache 424/17 (zusammen mit BR-Drs. 424/1/17) kann auch so interpretiert werden, dass nicht nur (wie beabsichtigt) das Handy am Steuer verboten ist, sondern auch Elektronik wie ein Navi nicht mehr im Auto genutzt werden darf.

So heißt es in der Neuregelung (Auszug):

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.


Burhoff gibt seine Einschätzung ab und meint: "Verboten ist damit alles und erfasst wird auch alles", auch das Navi und vermutlich auch die Funkfernbedienung zum Öffnen eines motorisierten Garten- oder Garagentors, so der Rechtsanwalt. Selbst das Betätigen eines Autoradios könnte von der Neuregelung betroffen sein.
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