Fall Assange: Schweden stellt Ermittlungen zu sexuellem Missbrauch ein

Überraschende Wende im Fall Julian Assange: Die schwedische Justiz hat die Ermittlungen zu den Vergewaltigungsvorwürfen gegen den seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London lebenden Australier eingestellt. Details will das Land noch nachreichen, bisher wurde dazu lediglich ein kurzes Statement veröffentlicht.
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Wikileaks
In einer Mitteilung der schwedischen Staatsanwaltschaft (via The Guardian) heißt es, dass Oberstaatsanwältin Marianne Ny beschlossen habe, die Ermittlungen zum Vorwurf der Vergewaltigung gegen den WikiLeaks-Gründer einzustellen. Mehr schreiben die schwedischen Behörden nicht, in einer Pressekonferenz im Verlauf des Tages sollen weitere Details und Hintergründe dieser Entscheidung bekannt gegeben werden.

Assange hat in diesem Fall stets darauf verwiesen, dass es sich um einen politisch motivierten bzw. von den USA gesteuerten Vorwurf gehandelt habe. Den sexuellen Missbrauch bestritt der 45-jährige Australier stets und hat von einvernehmlichen Sex gesprochen.


Mit dem Fallenlassen der Vorwürfe stellt sich natürlich die Frage, ob Assange die Botschaft verlassen kann und will. Denn mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden ist wohl auch der europäische Haftbefehl hinfällig. Unklar ist aber nach wie vor, ob in Großbritannien ein Auslieferungsantrag der US-Behörden vorliegt, denn dieser könnte dennoch zu einer Verhaftung des WikiLeaks-Gründers führen.

Großbritannien im Fokus

Das Whistleblower-Portal hat deshalb gleich nach Bekanntwerden des schwedischen Ermittlungsstopps auf Twitter die britischen Behörden dazu aufgefordert, zu bestätigen oder zu dementieren, ob man von den USA einen Auslieferungsantrag erhalten habe: "Nun ist das Vereinigte Königreich im Fokus", heißt es.

Denn in den USA gilt Assange als hauptverantwortlich für die zahlreichen Leaks der Plattform, es ist aber bis heute nicht bekannt, ob eine offizielle Anklage vorliegt oder nicht. Für die USA steht dabei vor allem eine Frage im Raum, nämlich jene, ob die WikiLeaks-Enthüllungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind oder nicht.

Siehe auch: USA arbeiten an Anklage gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange
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