EuGH: Geld für vorinstallierte Software gibt es nicht zurück
Wer einen Rechner mit vorinstallierter Software kauft, muss die mit eingepreisten Lizenzgebühren hinnehmen - völlig egal, ob er die Software nun verwenden will oder nicht. Die Alternative besteht nur darin, sich nach einem Gerät umzusehen, das komplett ohne Software geliefert wird.
Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor. Diese stellt faktisch den Schlusspunkt eines seit dem Jahr 2008 andauernden Streits zwischen einem Verbraucher aus Frankreich und dem japanischen Elektronikkonzern Sony dar. Vor allem ist es demnach keine unlautere Geschäftspraktik, wenn ein Computer und Software zusammen im Paket verkauft werden.
Ausgangspunkt war der Kauf eines Sony-Notebooks durch den Kläger. Dieser lehnte nach dem ersten Start alle Nachfragen zu den Lizenzverträgen ab - unter anderem für das vorinstallierte Windows-Betriebssystem. Stattdessen wollte er lieber seine eigene, schon vorhandene Software verwenden. Damit hatte auch niemand ein Problem, allerdings weigerte sich Sony, ihm die im Kaufpreis enthaltenen Lizenzgebühren für die Software zurückzugeben.
Laut dem EuGH informierte Sony hinreichend darüber, dass der fragliche Rechner bereits mit vorinstallierter Software ausgeliefert wird. Hinzu kommt, dass die den Erwartungen eines signifikanten Teils aller Verbraucher entspricht. Insofern handelt es sich auch dann nicht um ein unlauteres Angebot, wenn der gleiche Rechner nicht auch ohne die Software zu haben ist.
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Danke für den Hinweis an unseren Leser Momo1305.
Ausgangspunkt war der Kauf eines Sony-Notebooks durch den Kläger. Dieser lehnte nach dem ersten Start alle Nachfragen zu den Lizenzverträgen ab - unter anderem für das vorinstallierte Windows-Betriebssystem. Stattdessen wollte er lieber seine eigene, schon vorhandene Software verwenden. Damit hatte auch niemand ein Problem, allerdings weigerte sich Sony, ihm die im Kaufpreis enthaltenen Lizenzgebühren für die Software zurückzugeben.
Entspricht den Erwartungen
Der Hersteller erklärte seinem Kunden, dass dieser höchstens komplett vom Kaufvertrag zurücktreten könne - dann hätte er den gesamten Betrag von 549 Euro zurückbekommen. Das wollte er aber auch nicht und entschied sich stattdessen, die Sache gerichtlich klären zu lassen. Hier forderte er nun 450 Euro Schadensersatz. Sony sollte sogar noch weitere 2.500 Euro zahlen, weil das Unternehmen sich nach Ansicht des Klägers unlauterer Geschäftspraktiken bedient hätte, als die Hard- und Software untrennbar zum Paket geschnürt wurden.Laut dem EuGH informierte Sony hinreichend darüber, dass der fragliche Rechner bereits mit vorinstallierter Software ausgeliefert wird. Hinzu kommt, dass die den Erwartungen eines signifikanten Teils aller Verbraucher entspricht. Insofern handelt es sich auch dann nicht um ein unlauteres Angebot, wenn der gleiche Rechner nicht auch ohne die Software zu haben ist.
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