Pokémon Go: Verbraucherschützer ziehen Betreiber in die Arena
Bei allem Spaß, den die Nutzer von Pokémon Go gerade haben, wollen die Verbraucherschützer sicherlich nicht als Störenfriede dastehen - doch sehen sie schlicht zu schwerwiegende Verstöße gegen die geltenden Regeln und haben dem Anbieter des Spiels jetzt eine Abmahnung geschickt.
Die Nutzung des Spiels, um das es aktuell einen weltweiten Hype gibt, ist daran geknüpft, dass die Nutzer personenbezogene Daten von sich preisgeben. Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht man in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gleich mehrere Punkte, die nach Ansicht der Organisation gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen.
Insgesamt gehe es um 15 Klauseln, teilte der VZBV mit. Dem Entwickler-Studio Niantic wurde daher nun eine entsprechende Abmahnung zugestellt. Sollte die Firma, die das Spiel zusammen mit Nintendo betreibt, darauf nicht angemessen reagieren, wird die Sache vor Gericht gehen. "Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf", erklärte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV.
Anstoß nehmen die Verbraucherschützer auch an der Klausel, nach der zwischen den Anbietern und Nutzern kalifornisches Recht gelten soll. Wer aus irgendeinem Grund mit dem Betreiber in Streit gerät, soll sich demnach an ein Schiedsgericht in den USA wenden. Schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten. Wer diese trotzdem durchschaut, wird feststellen, dass personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic auch an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Pokémon GO APK-Download (0.29.2)
Pokémon GO für Android (Version 0.29) Pokémon GO für iOS (Version 1.0.1)
Insgesamt gehe es um 15 Klauseln, teilte der VZBV mit. Dem Entwickler-Studio Niantic wurde daher nun eine entsprechende Abmahnung zugestellt. Sollte die Firma, die das Spiel zusammen mit Nintendo betreibt, darauf nicht angemessen reagieren, wird die Sache vor Gericht gehen. "Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf", erklärte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV.
In Streitfällen muss man nach Kalifornien
Bei einer Analyse der Vertragswerke, in die der Nutzer einwilligen muss, sei eine Reihe von kritischen Punkten zu Tage gefördert worden. So kann Niantic beispielsweise den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Wer dann vielleicht noch Geld für In-App-Käufe ausgegeben hat, bekommt auch keine Rückerstattung.Anstoß nehmen die Verbraucherschützer auch an der Klausel, nach der zwischen den Anbietern und Nutzern kalifornisches Recht gelten soll. Wer aus irgendeinem Grund mit dem Betreiber in Streit gerät, soll sich demnach an ein Schiedsgericht in den USA wenden. Schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten. Wer diese trotzdem durchschaut, wird feststellen, dass personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic auch an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Pokémon GO für Android (Version 0.29) Pokémon GO für iOS (Version 1.0.1)
Thema:
Beliebte Pokémon-Downloads
Videos zum Thema Pokémon
- Pokémon Champions startet schon in wenigen Tagen, neuer Trailer
- Pokémon Pokopia: Die süße Life-Sim für die Switch 2 im Launch-Trailer
- Pokémon Wind und Welle wurden für die Nintendo Switch 2 enthüllt
- Pokémon-Legenden: Z-A - Der Launch-Trailer zum heutigen Release
- Pokémon-Legenden: Z-A: Nintendo zeigt, was uns im Spiel erwartet
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Hawking-Strahlung nachgewiesen: Physiker messen Effekt im Labor
- Schwerer IT-Ausfall: Bayerische Justiz stundenlang lahmgelegt
- Mecklenburg-Vorpommern streicht jetzt erste Microsoft-Cloud-Dienste
- Insider-Verdacht überschattet Milliarden-Deal für deutschen IT-Konzern
- Notebooksbilliger: Angebote der Woche stark reduziert
- Infineon erwirkt Verkaufsverbot im Halbleiter-Streit um Chips
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
Videos
Beliebte Downloads
Beliebte Nachrichten
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
LibreOffice-Community Update: Die News im Juni 2026
d-hubs - Gestern 23:24 Uhr -
Foren Software Software Allgemein immich: high performance se
d-hubs - Vorgestern 23:22 Uhr -
CachyOS kommt mit Neuem :: schneller, performanter u. mehr Sicherheit
d-hubs - 01.07. 13:51 Uhr -
Foren Software Software Allgemein Jcorp Nomad: ein Self Hoste
d-hubs - 27.06. 14:34 Uhr -
Erweiterung Post-it für Firefox oder Chrome
System - 25.06. 17:53 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen