Karlsruhe weist Eilanträge gegen Vorratsdatenspeicherung zurück

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben beim Bundesverfassungsgericht in einem Teil ihres Ansinnens eine Niederlage kassiert. Zwei Eilanträge darauf, das neue Gesetz bis zum endgültigen Urteil aus Karlsruhe außer Kraft zu setzen, wurden von den Richtern zurückgewiesen.
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Gegen die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung sind in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Zwei von ihnen wurden zusätzlich als Eilanträge eingereicht, um zu verhindern, dass die Telekommunikations-Unternehmen schon vor einer abschließenden Entscheidung der Verfassungsrichter eine breite Datensammlung über das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung anlegen müssen. Eine von ihnen wurde von einer Gruppe aus Medienverbänden und einzelnen Vertretern der Grünen, der Piraten und der SPD eingereicht, die Zweite von hochrangigen FDPlern.

Eine einstweilige Anordnung ohne abschließendes Urteil kann das Bundesverfassungsgericht dann verhängen, wenn "dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist", hieß es in einer Stellungnahme der Richter. Das sei ihrer Ansicht nach im aktuellen Fall aber nicht gegeben. Insbesondere, da bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen und bei der Aussetzung von Gesetzen Zurückhaltung zu wahren sei.

Zuviel Eile nicht nötig

"Mit der Speicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte", erklärte das Gericht. Bei der ersten Vorratsdatenspeicherung hatte das Gericht Teile des Gesetzes schon vorab gestoppt. Allerdings geschah dies auf Grundlage von Problemen, die im neuen Gesetz bereits nicht mehr enthalten sind.

Die heutige Entscheidung ist noch kein Hinweis darauf, wie das Bundesverfassungsgericht in der Hauptverhandlung über die neue Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird. Entscheidend war lediglich die Frage, ob die nun möglichen Grundrechtseingriffe so tiefgehend und schwer zu korrigieren seien, dass damit nicht noch bis zur kompletten Entscheidung gewartet werden kann.

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