Die CDU will nun doch die Vorratsdaten für Geheimdienste öffnen
Als eine Reaktion auf die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten hat die CDU bei ihrer jüngsten Klausurtagung in Mainz neue Vorschläge für die Strafverfolgung und damit einhergehenden Konsequenzen für Asylsuchende und Flüchtlinge beschlossen.
Wie die Frankfurter Allgemeine heute berichtet, macht die Union bei ihren Forderungen jetzt nicht mehr Halt vor einem heiklen Thema: Der Nutzung der mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten durch die deutschen Geheimdienste. Bislang gab es ein kategorisches, wenn auch nur offizielles Nein auch von der CDU zur Weiterreichung der so genannten Vorratensdaten an andere als die Strafverfolgungsbehörden. Demnach würden die Daten nur genutzt, wenn eine Ermittlung der Polizei laufe, und nicht für die Überwachung von Verdächtigen im Vorfeld einer Straftat. Schließlich ist der Ausspähung der Bürger im Zuge einer verdachtsunabhängigen Datensammlung, wie sie die Vorratsdatenspeicherung darstellt, eins der unpopulärsten Themen. Bürger kritisieren die Datenspeicherung vor allem aufgrund der kaum zu überwachenden Sicherheit der persönlichen Daten und auch die EU hatte Bedenken angemeldet.
Mehr dazu: Verfassungsbeschwerde gegen in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung
Da heißt es in der Mainzer Erklärung: "Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte ‚Vorratsdatenspeicherung‘) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können. Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte ‚Quellen-TKÜ‘) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur ‚Online-Durchsuchung' zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben."
Die Mainzer Erklärung mit der fraglichen Ausweitung der Nutzerbefugnisse kann als Zusammenfassung bei der CDU als PDF eingesehen werden. Die bisherige Hürde, die richterliche Genehmigung für die Auswertung der Vorratsdaten durch Strafverfolgungsbehörden, würde bei einer Freigabe an die Geheimdienste defacto entfallen.
Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung auf dem Weg und wird schon nicht so schlimm
Ausweitung der Nutzerbefugnisse
"Die Schamfrist war nur kurz", schreibt die FAZ nun. Denn erst vor wenigen Wochen ist das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, und nun plant schon die CDU eine Ausweitung der Nutzerbefugnisse. Dabei hofft man nun auch auf das "Verständnis" der Bürger, die sich zuvor gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatten. Die Angriffe mehrheitlich junger Männer mit Migrationshintergrund in Köln und Hamburg in der Silvesternacht wird nun auch für die Vorratsdatenspeicherung zu einem Politikum.Mehr dazu: Verfassungsbeschwerde gegen in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung
Da heißt es in der Mainzer Erklärung: "Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte ‚Vorratsdatenspeicherung‘) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können. Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte ‚Quellen-TKÜ‘) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur ‚Online-Durchsuchung' zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben."
Die Mainzer Erklärung mit der fraglichen Ausweitung der Nutzerbefugnisse kann als Zusammenfassung bei der CDU als PDF eingesehen werden. Die bisherige Hürde, die richterliche Genehmigung für die Auswertung der Vorratsdaten durch Strafverfolgungsbehörden, würde bei einer Freigabe an die Geheimdienste defacto entfallen.
Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung auf dem Weg und wird schon nicht so schlimm
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