Vorratsdatenspeicherung kommt wieder: Bundestag hat zugestimmt
Neufassung des umstrittenen Gesetzes.
Für die Verfechter der Vorratsdatenspeicherung verlief die Abstimmung nicht gerade reibungslos. Auch ein nicht gerade kleiner Teil der Regierungskoalition versagte dem Gesetzentwurf seine Zustimmung. So bekam die Vorlage immerhin 99 Ja-Stimmen weniger, als CDU und SPD Abgeordnete im Parlament haben. Damit summierte sich die Zahl der Gegenstimmen auf 148, weiterhin gab es 7 Enthaltungen.
Angesichts der Übermacht der Großen Koalition half dies aber nicht, die Wiedereinführung der Überwachungsmaßnahme zu verhindern. Mit 404 Ja-Stimmen wurde die Vorlage beschlossen. An den Vorgaben zur Speicherung änderten die letzten Beratungen in den Ausschüssen nichts. Eine letzte Änderung an dem ursprünglichen Entwurf fügte lediglich eine Evaluierungs-Klausel hinzu. Nach der wird der Bundestag die Wirksamkeit des Gesetzes in der vorliegenden Form nach einiger Zeit (nach der nächsten Wahl) noch einmal zu prüfen haben und soll dafür einen wissenschaftlichen Gutachter anhören.
Die frühere Form der Überwachungsmaßnahme war bereits vor Jahren vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. In der Zwischenzeit hat auch der Europäische Gerichtshof die entsprechende EU-Richtlinie gekippt. Trotzdem entwickelte das SPD-geführte Bundesjustizministerium federführend eine Für die Verfechter der Vorratsdatenspeicherung verlief die Abstimmung nicht gerade reibungslos. Auch ein nicht gerade kleiner Teil der Regierungskoalition versagte dem Gesetzentwurf seine Zustimmung. So bekam die Vorlage immerhin 99 Ja-Stimmen weniger, als CDU und SPD Abgeordnete im Parlament haben. Damit summierte sich die Zahl der Gegenstimmen auf 148, weiterhin gab es 7 Enthaltungen.
Angesichts der Übermacht der Großen Koalition half dies aber nicht, die Wiedereinführung der Überwachungsmaßnahme zu verhindern. Mit 404 Ja-Stimmen wurde die Vorlage beschlossen. An den Vorgaben zur Speicherung änderten die letzten Beratungen in den Ausschüssen nichts. Eine letzte Änderung an dem ursprünglichen Entwurf fügte lediglich eine Evaluierungs-Klausel hinzu. Nach der wird der Bundestag die Wirksamkeit des Gesetzes in der vorliegenden Form nach einiger Zeit (nach der nächsten Wahl) noch einmal zu prüfen haben und soll dafür einen wissenschaftlichen Gutachter anhören.
Klagen sind in Vorbereitung
Der nächste Schritt wird allerdings erst einmal darin bestehen, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem jetzt beschlossenen Gesetz zu befassen hat. Eine ganze Reihe von Personen und Organisationen haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Unter ihnen befinden sich auch einige von jenen 35.000 Klägern, die bereits das frühere Gesetz auf diese Art angefochten hatten.
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