Privacy Shield: Neues Datenschutz-Abkommen mit der USA ist da
für nichtig erklärt. Das war auch eine Reaktion auf die umfassenden Datensammlungen durch US-Geheimdienste, die aus den Snowden-Dokumenten hervorgingen. Hier soll es nun deutliche Nachbesserungen gegeben haben.
So hätte die US-Regierung zugesichert, dass eine breite Speicherung der Daten von EU-Bürgern nicht mehr pauschal stattfindet. Dies soll nur noch dann passieren, wenn in begründeten Fällen die Überwachung einer Einzelperson nicht möglich ist. Und das beschränkt sich dann auch auf bestimmte Gefährdungslagen wie Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf das US-Militär.
Ob diese Zusicherung eingehalten wird, dürfte für den Einzelnen natürlich schwer zu prüfen sein. Wer Zweifel hat, soll sich aber an eine Ombudsstelle im US-Außenministerium wenden können. An diese sollen sich EU-Bürger wenden können, wenn sie annehmen, dass ihre Daten rechtswidrig ausgewertet oder behandelt werden.
Natürlich ist unklar, ob der EuGH mit den nun getroffenen Regelungen komplett einverstanden sein wird. Seitens der Verhandlungspartner ist man allerdings zuversichtlich. Und auch sonst rechnet man im Allgemeinen damit, dass der neue Vertrag nicht noch einmal komplett gekippt wird, sondern eher Nachbesserungen in einzelnen Punkten verlangt werden.
Erst im Herbst letzten Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bis dahin bestehende "Safe Harbor"-Abkommen
So hätte die US-Regierung zugesichert, dass eine breite Speicherung der Daten von EU-Bürgern nicht mehr pauschal stattfindet. Dies soll nur noch dann passieren, wenn in begründeten Fällen die Überwachung einer Einzelperson nicht möglich ist. Und das beschränkt sich dann auch auf bestimmte Gefährdungslagen wie Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf das US-Militär.
Ob diese Zusicherung eingehalten wird, dürfte für den Einzelnen natürlich schwer zu prüfen sein. Wer Zweifel hat, soll sich aber an eine Ombudsstelle im US-Außenministerium wenden können. An diese sollen sich EU-Bürger wenden können, wenn sie annehmen, dass ihre Daten rechtswidrig ausgewertet oder behandelt werden.
Aufatmen in der Wirtschaft
Das neue Abkommen umfasst außerdem strengere Datenschutz-Richtlinien für US-Unternehmen, die ihre Dienste über das Internet auch Nutzern aus Europa anbieten. Trotz den Verschärfungen begrüßten diverse Firmen, darunter auch Microsoft, den Beschluss. Denn insbesondere jene Unternehmen, deren Geschäft im Wesentlichen auf dem Internet beruht, haben nun zumindest eine gewisse Rechtssicherheit.Natürlich ist unklar, ob der EuGH mit den nun getroffenen Regelungen komplett einverstanden sein wird. Seitens der Verhandlungspartner ist man allerdings zuversichtlich. Und auch sonst rechnet man im Allgemeinen damit, dass der neue Vertrag nicht noch einmal komplett gekippt wird, sondern eher Nachbesserungen in einzelnen Punkten verlangt werden.
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Christian Kahle
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