EuGH: Die USA ist kein sicherer Hafen für Daten von EU-Bürgern
Internet-Unternehmen aus den USA werden die Daten ihrer europäischen Nutzer zukünftig nicht mehr ohne weiteres auf ihrer Seite des Atlantiks speichern und verarbeiten dürfen. Das so genannte "Safe Harbor"-Abkommen, das dies bisher möglich machte, wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) soeben für ungültig erklärt.
Infografik: Facebook: Desktop- und Mobile-Nutzer
Das Gericht schloss sich damit der Einschätzung des Generalanwalts Yves Bot an, der die Lage schon kürzlich so eingeschätzt hatte. Die Grundlage des Abkommens bildet die Annahme, dass die US-Unternehmen die Informationen, die sie von ihren Nutzern in Europa erheben, auch zu Hause hinreichend schützen. Nach all den Enthüllungen um die Überwachungsprogramme der Geheimdienste, konnte dies aber nicht mehr als gegeben hingenommen werden.
Die Vereinbarung wurde bereits vor gut 15 Jahren zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsministerium geschlossen, um einen problemlosen Betrieb von Internet-Diensten zu ermöglichen. Als allerdings die Snowden-Dokumente nach und nach die Spionage-Praxis der NSA enttarnten, zog der Österreicher Max Schrems in Irland vor Gericht. Praktisch entspann sich das Verfahren dabei um das Social Network Facebook, dessen Hauptniederlassung in der EU auf der grünen Insel liegt.
Eine erste Beschwerde hatte die irische Datenschutzbehörde noch abgewiesen und berief sich dabei auf eben das später zum zentralen Punkt werdende "Safe Harbor"-Abkommen. Über die irische Justiz landete die Sache schließlich vor dem EuGH. Dessen Rolle sollte in der Auseinandersetzung darin bestehen, grundsätzlich zu klären, ob der Vertrag zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung überhaupt hingenommen werden müsse.
Muss er nicht, urteilte das Gericht am heutigen Morgen. Die EU-Kommission, so die formale Auslegung der Situation, habe schlicht nicht das Recht gehabt, mit diesem Vertrag die nationalen Datenschutzbehörden zu übergehen und sich über deren Tätigkeit hinwegzusetzen und ihnen quasi vorzuschreiben, welche Daten als ausreichend geschützt anzusehen seien.
Die Entscheidung kann nun schwerwiegende Folgen für eine ganze Reihe von Internet-Unternehmen aus den USA haben - insbesondere für Firmen wie Facebook und Google, deren Kerngeschäft die werberelavante Auswertung von Nutzerdaten ist. Aber auch viele andere Services könnten nun vor das Problem gestellt werden, dass sie die Daten europäischer User nicht einfach außerhalb Europas speichern dürfen. Zum Problem kann dies vor allem auch für kleinere Anbieter werden, die nicht über eine eigene Infrastruktur auf EU-Gebiet verfügen.
Infografik: Facebook: Desktop- und Mobile-Nutzer
Das Gericht schloss sich damit der Einschätzung des Generalanwalts Yves Bot an, der die Lage schon kürzlich so eingeschätzt hatte. Die Grundlage des Abkommens bildet die Annahme, dass die US-Unternehmen die Informationen, die sie von ihren Nutzern in Europa erheben, auch zu Hause hinreichend schützen. Nach all den Enthüllungen um die Überwachungsprogramme der Geheimdienste, konnte dies aber nicht mehr als gegeben hingenommen werden.
Die Vereinbarung wurde bereits vor gut 15 Jahren zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsministerium geschlossen, um einen problemlosen Betrieb von Internet-Diensten zu ermöglichen. Als allerdings die Snowden-Dokumente nach und nach die Spionage-Praxis der NSA enttarnten, zog der Österreicher Max Schrems in Irland vor Gericht. Praktisch entspann sich das Verfahren dabei um das Social Network Facebook, dessen Hauptniederlassung in der EU auf der grünen Insel liegt.
Eine erste Beschwerde hatte die irische Datenschutzbehörde noch abgewiesen und berief sich dabei auf eben das später zum zentralen Punkt werdende "Safe Harbor"-Abkommen. Über die irische Justiz landete die Sache schließlich vor dem EuGH. Dessen Rolle sollte in der Auseinandersetzung darin bestehen, grundsätzlich zu klären, ob der Vertrag zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung überhaupt hingenommen werden müsse.
Muss er nicht, urteilte das Gericht am heutigen Morgen. Die EU-Kommission, so die formale Auslegung der Situation, habe schlicht nicht das Recht gehabt, mit diesem Vertrag die nationalen Datenschutzbehörden zu übergehen und sich über deren Tätigkeit hinwegzusetzen und ihnen quasi vorzuschreiben, welche Daten als ausreichend geschützt anzusehen seien.
Die Entscheidung kann nun schwerwiegende Folgen für eine ganze Reihe von Internet-Unternehmen aus den USA haben - insbesondere für Firmen wie Facebook und Google, deren Kerngeschäft die werberelavante Auswertung von Nutzerdaten ist. Aber auch viele andere Services könnten nun vor das Problem gestellt werden, dass sie die Daten europäischer User nicht einfach außerhalb Europas speichern dürfen. Zum Problem kann dies vor allem auch für kleinere Anbieter werden, die nicht über eine eigene Infrastruktur auf EU-Gebiet verfügen.
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