Im Windschatten von EM & Co.:
Bundestag beschließt mehr Überwachung
Die Sommerpause steht bevor, die Bürger gucken Fußball - oder in der aktuellen Pause des Anlasses wegen nach Großbritannien. Die Regierungskoalition hat in dieser Situation zügig noch die neuesten Anti-Terror-Gesetzgebungen durch den Bundestag gebracht.
Mit dem heute beschlossenen Paket werden insgesamt neun einzelne Gesetze geändert. Diese bringen an verschiedenen Stellen mehr Überwachung auf den Weg und geben mehreren Behörden erweiterte Möglichkeiten - unter weiterer Aushöhlung der Grundrechte, versteht sich. Teils wurden die Gesetzesänderungen auch mit schlichten Behauptungen begründet, die keine Grundlage in der Realität haben.
Beispielsweise Verfassungsschutz: Wie das Magazin Netzpolitik.org berichtet, kam ein Änderungsantrag auf Wunsch des Inlands-Geheimdienstes noch in den zu beschließenden Entwurf. Diesem wird es damit nun erlaubt, bereits Personen ab einem Alter von 14 Jahren zu überwachen, bisher galt eine Grenze von 16 Jahren. Angeblich wollte man so die vielen Minderjährigen besser im Blick behalten können, die als islamistische Gefährder in den Nahen Osten gehen. Anfragen der Opposition hatten hingegen ergeben, dass tatsächlich nur rund 5 Prozent der etwa 800 Personen, die nach Syrien oder in den Irak reisten, Minderjährig waren und kaum einer unter 16.
Deutlich erweitert wurden auch die Möglichkeiten von Behörden, Daten mit ausländischen staatlichen Organisationen abzugleichen. Hinzu kommen verlängerte Fristen, bis zu denen gespeicherte Informationen wieder aus den Datenbanken zu entfernen sind. Die Bundespolizei erhält außerdem erweiterte Befugnisse hinsichtlich des Einsatzes von verdeckten Ermittlern.
Prepaid-Karten: Nur noch gegen Personalausweis
Beispielsweise Verfassungsschutz: Wie das Magazin Netzpolitik.org berichtet, kam ein Änderungsantrag auf Wunsch des Inlands-Geheimdienstes noch in den zu beschließenden Entwurf. Diesem wird es damit nun erlaubt, bereits Personen ab einem Alter von 14 Jahren zu überwachen, bisher galt eine Grenze von 16 Jahren. Angeblich wollte man so die vielen Minderjährigen besser im Blick behalten können, die als islamistische Gefährder in den Nahen Osten gehen. Anfragen der Opposition hatten hingegen ergeben, dass tatsächlich nur rund 5 Prozent der etwa 800 Personen, die nach Syrien oder in den Irak reisten, Minderjährig waren und kaum einer unter 16.
SIM-Karte nur gegen Ausweis
Zu den bekanntesten Neuregelungen des Pakets gehört hingegen die Ausweispflicht beim Erwerb einer neuen SIM-Karte. Auch Prepaid-Nutzer müssen sich zukünftig komplett unter Vorlage eines amtlichen Dokumentes identifizieren. Wer bereits eine Prepaid-SIM nutzt, muss das außerdem nachholen.Deutlich erweitert wurden auch die Möglichkeiten von Behörden, Daten mit ausländischen staatlichen Organisationen abzugleichen. Hinzu kommen verlängerte Fristen, bis zu denen gespeicherte Informationen wieder aus den Datenbanken zu entfernen sind. Die Bundespolizei erhält außerdem erweiterte Befugnisse hinsichtlich des Einsatzes von verdeckten Ermittlern.
Prepaid-Karten: Nur noch gegen Personalausweis
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Christian Kahle
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