Terrorismusbekämpfung: Anonyme SIM-Karten sollen verboten werden
Noch kann man sich eine Prepaid-Mobilnummer samt Telefon "von der Stange" kaufen und muss diese nicht mit dem eigenen Namen verknüpfen oder registrieren. Doch die Bundesregierung plant, die Möglichkeit zu anonymen SIM-Karten abzuschaffen, diese sollen über den Maßnahmenkatalog "Handlungsbedarf Terrorismusbekämpfung" verboten werden.
Handys mit anonymen SIM-Karten, die man aus US-Serien-Krimis als "Burner-Phones" kennt, werden dort üblicherweise von Schurken verwendet und nach kurzer Zeit später wieder entsorgt. Doch das ist keine Erfindung Hollywoods, auch hierzulande gibt es diese, auch wenn es mitnichten so ist, dass man diese an jeder Ecke bekommen kann.
Im dazugehörigen Pressetext heißt es: Um Terrorverdächtige aufspüren zu können, sollen die Sicherheitsbehörden in den sogenannten Bestandsdaten von Telekomanbietern eine automatisierte Suche auch mit unvollständigen Namensbestandteilen oder abweichenden Schreibweisen durchführen dürfen. Denn bisher liefern die Abfragen in vielen Fällen kein Ergebnis, weil den Behörden die exakte Schreibweise eines Namens nicht bekannt ist.
Einen Missbrauch will die Bundesregierung verhindern, indem sie eine Höchstgrenze der gemeldeten Treffer erwägt, das soll Unbeteiligte vor einer grundlosen Überprüfung schützen. Doch gerade die Bestandsdatenauskunft war bereits bei ihrer Einführung im Jahr 2013 höchst umstritten.
Ebenso offen ist, ob Internet-Unternehmen einem anderen Punkt des Maßnahmenkatalogs zustimmen werden, nämlich einer Selbstverpflichtung, gegen Propaganda von Terrororganisationen in den eigenen Netzwerken vorzugehen.
Ausweis und Adressdaten
Doch das will die rot-schwarze Regierungskoalition künftig prinzipiell unterbinden, künftig wird man auch Prepaid-Phones bzw. -Nummern nur noch dann bekommen, wenn man Ausweis und vollständige Adressdaten vorlegen kann. In die Pflicht genommen werden die Telekommunikationsunternehmen sowie der Handel.Im dazugehörigen Pressetext heißt es: Um Terrorverdächtige aufspüren zu können, sollen die Sicherheitsbehörden in den sogenannten Bestandsdaten von Telekomanbietern eine automatisierte Suche auch mit unvollständigen Namensbestandteilen oder abweichenden Schreibweisen durchführen dürfen. Denn bisher liefern die Abfragen in vielen Fällen kein Ergebnis, weil den Behörden die exakte Schreibweise eines Namens nicht bekannt ist.
Einen Missbrauch will die Bundesregierung verhindern, indem sie eine Höchstgrenze der gemeldeten Treffer erwägt, das soll Unbeteiligte vor einer grundlosen Überprüfung schützen. Doch gerade die Bestandsdatenauskunft war bereits bei ihrer Einführung im Jahr 2013 höchst umstritten.
Ebenso offen ist, ob Internet-Unternehmen einem anderen Punkt des Maßnahmenkatalogs zustimmen werden, nämlich einer Selbstverpflichtung, gegen Propaganda von Terrororganisationen in den eigenen Netzwerken vorzugehen.
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