Medienverbände haben Idee für ein Verbot von Werbe-Blockern
Heise vor. Allerdings stieß der Vorschlag in anderen Teilen des Berichtes nicht gerade auf Zustimmung.
Formuliert wurde die Forderung der Medienindustrie als "Integritätsschutz für journalistisch-redaktionelle digitale Produkte". Dies hieße in der Praxis, dass sichergestellt werden müsste, dass Webseiten von Medienverlagen so auf dem Bildschirm des Nutzers zu erscheinen haben, wie dies von den Anbieten vorgesehen ist.
In der Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen gibt es dies unter dem Schlagwort des Signalschutzes. Dadurch ist es beispielsweise untersagt, die Inhalte eines Programms zu manipulieren oder auf nicht vorgesehene Weise wiederzugeben. Dies verbietet es beispielsweise Herstellern von Fernsehern, Werbeblöcke durch eigene Reklame zu ersetzen. Die Sender nutzen dies aber beispielsweise auch, um durchzusetzen, dass bei aufgezeichneten HD-Inhalten die Vorspultaste des Recorders deaktiviert wird und Werbepausen vom Zuschauer nicht übersprungen werden können.
Die zuständige Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission schloss sich der Forderung auch gar nicht erst an. Allerdings räumte sie durchaus ein, dass die Verbreitung von Werbeblockern durchaus Probleme für die Finanzierung von journalistischen Inhalten mit sich bringe. Hier müsse geprüft werden, wie stark die Auswirkungen tatsächlich sind und mit welchen Maßnahmen sinnvoll gegengesteuert werden kann.
Das geht aus einem Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz hervor, in dem auch ein Abschnitt enthalten ist, in dem diverse Eingaben von Interessensverbänden gesammelt sind. Dieser liegt den Kollegen von Formuliert wurde die Forderung der Medienindustrie als "Integritätsschutz für journalistisch-redaktionelle digitale Produkte". Dies hieße in der Praxis, dass sichergestellt werden müsste, dass Webseiten von Medienverlagen so auf dem Bildschirm des Nutzers zu erscheinen haben, wie dies von den Anbieten vorgesehen ist.
In der Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen gibt es dies unter dem Schlagwort des Signalschutzes. Dadurch ist es beispielsweise untersagt, die Inhalte eines Programms zu manipulieren oder auf nicht vorgesehene Weise wiederzugeben. Dies verbietet es beispielsweise Herstellern von Fernsehern, Werbeblöcke durch eigene Reklame zu ersetzen. Die Sender nutzen dies aber beispielsweise auch, um durchzusetzen, dass bei aufgezeichneten HD-Inhalten die Vorspultaste des Recorders deaktiviert wird und Werbepausen vom Zuschauer nicht übersprungen werden können.
Manipulationen am Inhalt
Eine einfache Übertragung dessen auf den Online-Bereich hätte einerseits weitreichende Konsequenzen und wäre praktisch eigentlich auch gar nicht durchsetzbar. Ein entsprechender Integritätsschutz würde im Grunde nicht nur bedeuten, dass der Einsatz eines Werbeblockers untersagt wäre, sondern vermutlich auch die Verwendung von Browser-Plugins, die das CSS-Design einer Seite umbauen, um die Inhalte etwa sehbehinderten Menschen leichter zugänglich zu machen.Die zuständige Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission schloss sich der Forderung auch gar nicht erst an. Allerdings räumte sie durchaus ein, dass die Verbreitung von Werbeblockern durchaus Probleme für die Finanzierung von journalistischen Inhalten mit sich bringe. Hier müsse geprüft werden, wie stark die Auswirkungen tatsächlich sind und mit welchen Maßnahmen sinnvoll gegengesteuert werden kann.
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