Organisationen fordern grundlegende Reform des Jugendschutzes
Schon lange nicht mehr zeitgemäß: Das ist die Kernbotschaft einer gemeinsamen Initiative des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und des Deutschen Kinderhilfswerks. Gefordert wird eine grundlegende Reform des Jugendmedienschutzes.
Auf einer gemeinsamen Webseite erläutern die Medien-Verbände und die Kinderschutz-Organisation, dass sich die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen vor kurzem noch vor allem auf die eigenen vier Wände beschränkt habe. Denn die dazugehörigen Geräte, also Fernseher, Spielkonsole und ein Internet-fähiger PC, standen zu Hause.
Doch heute sind Geräte wie das Internet selbst mobil, während die Gesetze immer noch von den alten Gegebenheiten ausgehen. So sind die Richtlinien nicht nur veraltet, sondern auch kompliziert und nicht einheitlich: "Für den Jugendschutz im Internet gelten andere Regelungen als für den Jugendschutz bei sogenannten Trägermedien also DVDs, CDs und Blu-ray und wieder andere Regelungen gelten im Rundfunk", erläutert die Webseite.
Darüber hinaus wird die Sache dadurch erschwert, dass die Bundesländer mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) den Jugendschutz im Internet und dem Rundfunk regeln, für den Offline-Jugendschutz aber der Bund mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) verantwortlich ist.
Statt kleinerer Änderungen im Staatsvertrag fordert man eine grundlegende Reform auf Bundes- und Länderebene, diese soll moderne Lösungen wie Jugendschutzprogramme, die Eltern aktivieren können, berücksichtigen.
Doch heute sind Geräte wie das Internet selbst mobil, während die Gesetze immer noch von den alten Gegebenheiten ausgehen. So sind die Richtlinien nicht nur veraltet, sondern auch kompliziert und nicht einheitlich: "Für den Jugendschutz im Internet gelten andere Regelungen als für den Jugendschutz bei sogenannten Trägermedien also DVDs, CDs und Blu-ray und wieder andere Regelungen gelten im Rundfunk", erläutert die Webseite.
Darüber hinaus wird die Sache dadurch erschwert, dass die Bundesländer mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) den Jugendschutz im Internet und dem Rundfunk regeln, für den Offline-Jugendschutz aber der Bund mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) verantwortlich ist.
Flickwerk
Der Zeitpunkt für die Initiative ist nicht zufällig, denn aktuell haben sich die 16 Ministerpräsidenten auf eine Reform ihres Teils der Regelungen verständigt. Das sei zwar ein erster Schritt bzw. hat dieser einige wichtige Ansätze, so der Reform-Aufruf, das Grundproblem aber bleibe, nämlich, dass das Ganze ein Flick- und Stückwerk ist und bleibt.Statt kleinerer Änderungen im Staatsvertrag fordert man eine grundlegende Reform auf Bundes- und Länderebene, diese soll moderne Lösungen wie Jugendschutzprogramme, die Eltern aktivieren können, berücksichtigen.
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