Jugendschutz: Bestimmte E-Books dürfen erst ab 22:00 verkauft werden
Die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung kann mitunter skurril sein. In der Rangliste derartiger merkwürdiger Entscheidungen ganz oben einreihen dürfte sich der Umstand, dass jugendgefährdende E-Books erst nach 22 Uhr angeboten werden dürfen, da auch sie von Gesetzes her zu den so genannten "Telemedien" gezählt werden.
Denn E-Books gehören zu den "Telemedien", die vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag abgedeckt werden. Das bedeutet, dass die Länder dafür zuständig sind und nicht der Bund bzw. in weiterer Folge, dass jugendgefährdende E-Books nur zwischen 22 und 6 Uhr angeboten werden dürfen.
Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, erläutert, dass die Vorschrift eigentlich für Kinofilme gemacht worden sei, "weil nur Erwachsene in dieser Zeit in Kinos gehen". Aber, so der Jurist: "Sie findet aufgrund des Jugendmedienschutzstaatsvertrags eben auch Anwendung für beanstandenswerte E-Books."
Hintergrund der Angelegenheit ist eine Klage wegen des Buchs "Schlauchgelüste", einem autobiografischen Roman zum Thema Transgender. Dieses E-Book war bisher frei im Online-Handel zugänglich, was der zuständigen Jugendschutzbehörde jedoch gemeldet worden ist.
"Definiere Deutschland"
Man kann sich in diesem Fall nur dem bekannten Journalisten Mario Sixtus anschließen. Der twitterte zum Bericht des Börsenblatts: "Definiere Deutschland: E-Books für Erwachsene darf man erst ab 22 Uhr downloaden." In der Tat ist das eine überaus merkwürdige Sachlage.Denn E-Books gehören zu den "Telemedien", die vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag abgedeckt werden. Das bedeutet, dass die Länder dafür zuständig sind und nicht der Bund bzw. in weiterer Folge, dass jugendgefährdende E-Books nur zwischen 22 und 6 Uhr angeboten werden dürfen.
Hintergrund der Angelegenheit ist eine Klage wegen des Buchs "Schlauchgelüste", einem autobiografischen Roman zum Thema Transgender. Dieses E-Book war bisher frei im Online-Handel zugänglich, was der zuständigen Jugendschutzbehörde jedoch gemeldet worden ist.
Mögliche Lösungen
Derzeit sucht der Buchhandel gemeinsam mit der Jugendschutzbehörde einen "praktikablen Weg", wie man den Jugendschutz bei E-Books handhaben kann. Das soll einerseits über ein neues Pflichtfeld im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) erfolgen, andererseits über eine Neustrukturierung der Händler-Webseiten in Verbindung mit Jugendschutzsoftware.
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