Android: Russland hält Bündelung von Google-Apps für illegal
Google könnte aufgrund einer Entscheidung russischer Behörden massive Probleme bekommen. Geht es nach der russischen Kartellbehörde, verstößt die Google mit der Praxis, die Smartphone-Hersteller zur Bündelung der diversen Google-Apps zu zwingen, wenn sie den Play Store auf ihren Geräten anbieten wollen, gegen geltendes Recht.
Die Vorinstallation einer breiten Palette von Google-eigenen Apps auf Android-Smartphones könnte zumindest in Russland bald ein Ende haben. Nachdem der Suchmaschinenbetreiber Yandex eine Beschwerde einreichte, laut der der Zwang zur Bündelung von Google-Apps bei Vorinstallation des Play Stores auf Android-Geräten wettbewerbsbehindernd ist, stimmte die Kartellbehörde dem zunächst zu, doch Google legte vor Gericht Widerspruch ein.
Google-Suche auf dem Homescreen - der wahre Grund für die Klage von Yandex
Wie der staatliche russische Federal Anti-Monopoly Service (FAS) mitteilte (via ArsTechnica), verwarf das von Google angerufene Moskauer Gericht jetzt den Einspruch des US-Internetkonzerns gegen die Entscheidung des FAS. Das Gericht stellte sich voll auf die Seite der Wettbewerbshüter und bestätigte, dass Googles Aktivitäten tatsächlich die Vorinstallation der Dienste von anderen Anbietern verhinderten.
Google muss nun dafür sorgen, dass die Verträge mit den Geräteherstellern rund um deren Vorinstallation von Android zusammen mit dem Play Store so angepasst werden, dass die Vorinstallation bestimmter Apps und Dienste von Drittanbietern nicht mehr behindert wird. Sollte dies nicht passieren, droht dem US-Giganten eine Strafe der russischen Behörden wegen der Verletzung des Wettbewerbsrechts.
Yandex hatte die Behörden eingeschaltet, weil die Verträge von Google mit den Geräteherstellern Klauseln enthalten, laut denen keine Suchmaschine oder eine entsprechende App eines Drittanbieters vorinstalliert werden darf, wenn diese auf ihren Geräten den für viele Nutzer unentbehrlichen Google-eigenen Play Store auf ihren Geräten ab Werk anbieten wollen.
Yandex war bis vor einiger Zeit der führende Suchmaschinenanbieter in Russland, hat aber wegen des Trends zu mobilen Geräten mit sinkenden Marktanteilen zu kämpfen. Weil Googles Suche auch in Russland auf den meisten Geräten ab Werk prominent vorinstalliert und auf dem Homescreen enthalten ist und die Hersteller keine Alternativen mitliefern dürfen, sieht man sich durch diese Praxis massiv benachteiligt.
Google-Suche auf dem Homescreen - der wahre Grund für die Klage von Yandex
Wie der staatliche russische Federal Anti-Monopoly Service (FAS) mitteilte (via ArsTechnica), verwarf das von Google angerufene Moskauer Gericht jetzt den Einspruch des US-Internetkonzerns gegen die Entscheidung des FAS. Das Gericht stellte sich voll auf die Seite der Wettbewerbshüter und bestätigte, dass Googles Aktivitäten tatsächlich die Vorinstallation der Dienste von anderen Anbietern verhinderten.
Google muss nun dafür sorgen, dass die Verträge mit den Geräteherstellern rund um deren Vorinstallation von Android zusammen mit dem Play Store so angepasst werden, dass die Vorinstallation bestimmter Apps und Dienste von Drittanbietern nicht mehr behindert wird. Sollte dies nicht passieren, droht dem US-Giganten eine Strafe der russischen Behörden wegen der Verletzung des Wettbewerbsrechts.
Yandex hatte die Behörden eingeschaltet, weil die Verträge von Google mit den Geräteherstellern Klauseln enthalten, laut denen keine Suchmaschine oder eine entsprechende App eines Drittanbieters vorinstalliert werden darf, wenn diese auf ihren Geräten den für viele Nutzer unentbehrlichen Google-eigenen Play Store auf ihren Geräten ab Werk anbieten wollen.
Yandex war bis vor einiger Zeit der führende Suchmaschinenanbieter in Russland, hat aber wegen des Trends zu mobilen Geräten mit sinkenden Marktanteilen zu kämpfen. Weil Googles Suche auch in Russland auf den meisten Geräten ab Werk prominent vorinstalliert und auf dem Homescreen enthalten ist und die Hersteller keine Alternativen mitliefern dürfen, sieht man sich durch diese Praxis massiv benachteiligt.
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