Reiner Betrug: Bahn warnt vor vermeintlichem Schnäppchen-Anbieter

Die Deutsche Bahn hat vor einem vermeintlichen Schnäppchen-Portal gewarnt, auf dem Bahntickets zu günstigen Preisen beworben werden und der Verkaufspreis angeblich auch noch an gemeinnützige Organisationen fließt. Dahinter steckt aber wohl lediglich eine Betrugsmasche.
Betrug, Bahn, Bahnheld.com
Bahnheld.com

BahnheldSo wirbt Bahnheld
Sparen und sogar noch Gutes tun - das klingt bereits ziemlich verdächtig. Der Betreiber des Portals Bahnheld.com begründet die niedrigen Preise allerdings damit, dass hier angeblich Freifahrten, die die Bahn aus verschiedenen Gründen wie etwa Streiks vergeben hat, an andere Nutzer abgegeben werden. Die Erlöse würden außerdem Organisationen wie dem WWF, Unicef oder den SOS Kinderdörfern zufließen.

Seitens der Bahn hat man für die Sache aber eine andere Bezeichnung: Betrug. Das Unternehmen warnte eindringlich davor, die Seite zu benutzen - denn dies könne auf verschiedenen Ebenen unangenehme Folgen nach sich ziehen. Dies beginnt bereits damit, dass die Gültigkeit der gekauften Tickets nicht gewährleistet ist und es dann schnell einmal passieren kann, dass der Käufer im Zug gleich noch einmal für seine Reise bezahlen darf.

Von wegen Freifahrten

Die Tickets selbst sind allerdings nicht unbedingt vom Betreiber der Seite selbstgebaut, sondern stammen durchaus vom Online-Ticket-Portal der Bahn. Die Nutzer bekommen diese auch nicht sofort, sondern einige Zeit nach dem Kauf per E-Mail zugeschickt. Im Hintergrund sitzt also jemand und kauft die Fahrkarten regulär bei der Bahn ein.

Doch bezahlt wird dabei nicht etwa mit dem Geld, das der Käufer überwiesen hat. Immerhin würde der Sparpreis auch nicht ausreichen. Stattdessen, so die Bahn, kämen gestohlene Kreditkartendaten zum Einsatz. Deshalb führt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen den Betreiber der Plattform. Auch die Nutzer der Seite wären dann in dieses einbezogen. Sie haben weiterhin das Problem, dass sie durch das Lockangebot letztlich auch noch ihre persönlichen Daten an zwielichtige Personen herausgeben.
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