Illegale Kopien am Gerichtsrechner:
IT-Chef zu Unrecht gekündigt

Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell in einem etwas seltsam anmutenden Fall zu entscheiden: Vor zwei Jahren wurde ein IT-Abteilungsleiter entlassen, weil er an seinem Arbeitsplatz in großem Umfang illegale Kopien anfertigte. Pikant dabei: Sein Arbeitsplatz war das Oberlandesgericht in Sachsen-Anhalt. Gegen die Entlassung wehrte sich der Betroffene bisher erfolgreich.
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Aufgeflogen war die Sache, als auf einem Farbdrucker Ausdrucke von verschiedenen CD-Covern gefunden wurden. Die daraufhin begonnenen Nachforschungen brachten ans Licht, dass der IT-Verantwortliche des Oberlandesgerichtes in Naumburg über längere Zeit die Rechner genutzt hatte, um in größerem Umfang Kopien von Musik, Filmen und E-Books anzufertigen. Daraufhin wurde ihm die Kündigung ausgesprochen.

Mit einem Widerspruch gegen die Entlassung zog der Betroffene vor das Arbeitsgericht. Bereits in erster Instanz war er dabei erfolgreich, berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Im Prozess wunderte man sich immerhin, dass eine solche Tätigkeit in diesem Umfang offenbar über lange Zeit unentdeckt geblieben war. Die Indizien sprachen dafür, dass eine Reihe von Mitarbeitern schlicht von der Nebentätigkeit ihres IT-Chefs profitierten. Dafür sprach auch, dass auch dann nachweislich Kopien erstellt wurden, als der Gekündigte wegen Krankheit oder Urlaub überhaupt nicht im Gericht anwesend war.

In Sachen Arbeitsrecht spielt die Anfertigung der Kopien als Urheberrechtsverletzung eher einer untergeordnete Rolle. Entscheidend ist hier vielmehr die Frage, ob diese private Nutzung des Dienstrechners erlaubt war oder nicht. Angesichts der Sachlage kann angenommen werden, dass es wohl kein explizites Verbot gab beziehungsweise durch die zahlreichen Mitwisser von einer stillschweigenden Duldung ausgegangen werden kann.

Die ersten beiden Instanzen erklärten die Kündigung daher bereits für nichtig. Damit überhaupt etwas passiert, wurden der Mann und zwei weitere Justiz-Beamte inzwischen an andere Gerichte strafversetzt. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft gesondert wegen der Urheberrechtsverletzungen. Erst wenn dies abgeschlossen ist, werden dann anhängige Disziplinarverfahren zu Ende geführt.
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