Deutsches Gericht sieht E-Book-Weiterverkauf als nicht zulässig an
Pressemitteilung zieht. Basis dafür ist eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. März 2015.
Dem war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zuvor gegangen, diese ist gerichtlich gegen einen Online-Buchhändler vorgegangen, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Weiterverkauf von E-Book- sowie Hörbuch-Downloads ausgeschlossen hat. Laut dem Börsenverein ist das bereits der dritte derartige Fall, bei dem eine Klage der Verbraucherschützer klar abgewiesen worden ist.
Die Verbraucherschützer hingegen ziehen bei E-Books Parallelen zu Software und entsprechender europäischer Rechtsprechung (EuGH), wonach ein Kauf bzw. Verkauf vom Verbreitungsmedium unabhängig sei.
Eine EuGH-Entscheidung zu Gunsten des Weiterverkaufs hätte auch Folgen für die deutsche Rechtsprechung, der Börsenverein fordert deshalb von der Bundesregierung, dass diese sich auf die Seite der Buch-Industrie stellt. Sprang: "Es wäre ein Schlag für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft, wenn es gesetzlich erlaubt würde, digitale Inhalte weiterzuverkaufen."
"Wer digitale Bücher aus dem Internet herunterlädt, darf sie nicht weiterverkaufen": Das ist das Fazit, das der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer aktuellen Dem war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zuvor gegangen, diese ist gerichtlich gegen einen Online-Buchhändler vorgegangen, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Weiterverkauf von E-Book- sowie Hörbuch-Downloads ausgeschlossen hat. Laut dem Börsenverein ist das bereits der dritte derartige Fall, bei dem eine Klage der Verbraucherschützer klar abgewiesen worden ist.
"Keine Abnutzung"
Kernpunkt dabei sei der Umstand, dass E-Books "praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden können, ohne sich jemals abzunutzen", so Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. Dieser weiter: "Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen 'Gebrauchtmarkt' gäbe. Für Verlage und Händler wäre es unmöglich, weiter gemeinsam an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten."Die Verbraucherschützer hingegen ziehen bei E-Books Parallelen zu Software und entsprechender europäischer Rechtsprechung (EuGH), wonach ein Kauf bzw. Verkauf vom Verbreitungsmedium unabhängig sei.
EU entscheidet
Der Börsenverein erwähnt den Europäischen Gerichtshof ebenfalls und verweist auf einen Fall, der dem EuGH jüngst aus den Niederlanden vorgelegt wurde. Auch darin geht es um den Weiterverkauf von E-Books und die Frage ob dieser mit dem europäischen Urheberrecht vereinbar ist.Eine EuGH-Entscheidung zu Gunsten des Weiterverkaufs hätte auch Folgen für die deutsche Rechtsprechung, der Börsenverein fordert deshalb von der Bundesregierung, dass diese sich auf die Seite der Buch-Industrie stellt. Sprang: "Es wäre ein Schlag für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft, wenn es gesetzlich erlaubt würde, digitale Inhalte weiterzuverkaufen."
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