Vorratsdatenspeicherung: ARD & ZDF protestieren scharf gegen Gesetz
Der Informanten- und Quellenschutz sei für Journalisten unverzichtbar, hieß es in einer Stellungnahme. Die vorgesehene Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen würde diesen jedoch untergraben. Niemand könnte einem Informanten mehr garantieren, dass sein Kontakt zu Journalisten nicht bekannt wird.
In den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes wurde jeweils kritisiert, dass solche Kontakte nicht geschützt seien. Auch das vorliegende Gesetz sieht einen solchen Schutz nicht vor. Darin heißt es zwar, dass Berufsgeheimnisträger - zu denen Journalisten in dem Fall auch gehören - nicht betroffen seien, doch auch wenn Staatsanwälte und Polizeibehörden die Informationen nicht abrufen dürfen, werden sie gespeichert. Unklar ist außerdem, auf welche Weise überhaupt eine Einschränkung der Auskünfte erfolgen soll.
Doch nicht nur die Vorratsdatenspeicherung - die aus PR-Gründen kurzerhand in Höchstspeicherfrist umbenannt wurde - gehört für die Unterzeichner zum Stein des Anstoßes. Hinzu kommt, dass mit der Gesetzesinitiative auch ein neuer Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt werden soll. Wenn man sich dessen Definition anschaut, würde sich quasi jeder Verleger oder Herausgeber einer kommerziellen Pressepublikation strafbar machen, wenn er den Artikel eines Journalisten veröffentlicht, der auf Informationen eines Whistleblowers beruht.
Journalistische Arbeit darf nicht in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden, wird in der Stellungnahme gefordert. De facto würde der neue Straftatbestand aber klar zu einer Kriminalisierung der Medien führen. Neben den großen Sendeanstalten gehören auch Journalistenverbände und der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger zu den Unterzeichnern.
In den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes wurde jeweils kritisiert, dass solche Kontakte nicht geschützt seien. Auch das vorliegende Gesetz sieht einen solchen Schutz nicht vor. Darin heißt es zwar, dass Berufsgeheimnisträger - zu denen Journalisten in dem Fall auch gehören - nicht betroffen seien, doch auch wenn Staatsanwälte und Polizeibehörden die Informationen nicht abrufen dürfen, werden sie gespeichert. Unklar ist außerdem, auf welche Weise überhaupt eine Einschränkung der Auskünfte erfolgen soll.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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