Dying Light: BPjM verbannt Zombie-Action unter den Ladentisch

Das Action-Spiel "Dying Light" ist - wie schon fast zu erwarten war - hierzulande mit einer Verkaufsbeschränkung versehen worden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat den Titel in einem Schnellverfahren auf den Index gesetzt.
Spiel, Dying Light, Techland
Techland
Im Falle des Spiels hat die BPjM das so genannte "Vereinfachte Verfahren" eingesetzt. Dieses kann laut dem Jugendschutzgesetz genutzt werden, wenn angenommen werden kann, "dass ein Träger- oder Telemedium kurzfristig in großem Umfange vertrieben, verbreitet oder zugänglich gemacht wird und die endgültige Listenaufnahme offensichtlich zu erwarten ist". Die Behörde hat nun normalerweise einen Monat Zeit, um eine endgültige Entscheidung hinsichtlich einer Indizierung zu treffen.

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Dies bedeutet nun, dass der Titel des polnischen Studios Techland Verkaufsbeschränkungen unterliegt. So darf es vom Spielehändler nicht beworben werden, was auch eine öffentliche Auslage im Geschäft einschließt. Volljährigen Kunden darf das Produkt aber auf Nachfrage verkauft werden. Die Beschränkungen machen es aber faktisch unmöglich, dass Dying Light über Online-Plattformen an deutsche Nutzer verkauft wird, da hier eine Abgabe unterm Ladentisch quasi nicht möglich ist.

Durch die Indizierung über das Schnellverfahren landet Dying Light nun erst einmal auf dem so genannten Listenteil A des BPjM-Index. Wie es nach einer endgültigen Prüfung aussehen wird, muss sich zeigen. Sollte der Titel - was kaum zu vermuten ist - auf Liste B landen, wäre er zur Beschlagnahmung ausgeschrieben. Dann dürfte er auch nicht mehr an Volljährige Personen abgegeben werden.


Wer keinen stationären Händler in seiner Nähe hat, bei dem das Spiel eventuell zu bekommen ist, muss auf die weniger strengen Beschränkungen ausländischer Anbieter hoffen. Auch hier muss man zwar alt genug sein - was aber beispielsweise beim Besitzer einer Kreditkarte angenommen wird. Per VPN ließe sich dann die internationale Version erwerben.
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