Verbot für Fahrdienst Uber in Berlin und Hamburg bleibt bestehen
Nach den Aufhebungen der einstweiligen Verfügung gegen den Betrieb des Fahrdienstes Uber in Berlin und in Hamburg geht das Verbot nun in eine neue Phase. Die zuständigen Gerichte haben entsprechende Eilanträge gegen das Startup entschieden und damit das Verbot bestätigt.
Damit wird es immer komplizierter im Fall des alternativen Taxi-Services Uber, der als Fahrtenvermittler zwischen privaten Fahrern und Passagieren vermitteln will. Ein grundlegendes Problem ist dabei neben der deutschen Gewerbeordnung, die für Personenbeförderung bestimmte Vorgaben macht, auch der komplette Entzug der Kontrolle durch den Staat: das fängt bei den Fahrzeugen und Fahrern an, die nicht auf ihre Fahr- und Verkehrstüchtigkeit geprüft werden können, geht über mögliche Versicherungsansprüche im Falle eines Unfalls, bis hin zu entgangenen Steuereinnahmen. Der "geschäftsmäßige Gelegenheitsverkehr von Personen mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung" könne auf Berlins Straßen so nicht weiter geduldet werden, heißt es daher.
Mehr dazu: Uber: Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, aber nur vorerst
Die Fragen, die ein Dienst wie Uber aufwirft, sind derzeit in Deutschland noch groß. Doch haben sich bisher alle Gerichte, die sich mit dem Thema beschäftigen mussten, gegen die Erlaubnis für Uber ausgesprochen. Die neuen Urteile kommen aus Berlin, wo das vom Senat verhängte Verbot aufgrund der Gefährdung der Passagiere und des Verstoßes gegen die Gewerbeordnung vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
Ärger gibt es für Uber aber nicht nur in Deutschland. Auch in der Heimat des Startups San Francisco stehen die Behörden dem Service kritisch gegenüber. Nun gibt es einen neuen Vorstoß, der sich auf eine Richtlinie stützt, die eine Rechnungsaufteilung eines Unternehmens an mehrere Rechnungsempfänger untersagt, schreibt das Wall Street Journal. Uber wirbt allerdings damit, dass es Rabatte gibt für jede Fahrt, die mit mehreren Mitfahren unternommen wird.
Mehr dazu: Uber: Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, aber nur vorerst
Die Fragen, die ein Dienst wie Uber aufwirft, sind derzeit in Deutschland noch groß. Doch haben sich bisher alle Gerichte, die sich mit dem Thema beschäftigen mussten, gegen die Erlaubnis für Uber ausgesprochen. Die neuen Urteile kommen aus Berlin, wo das vom Senat verhängte Verbot aufgrund der Gefährdung der Passagiere und des Verstoßes gegen die Gewerbeordnung vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
Hin- und Her zwischen Verbot, Eilanträgen und Ablehnungen
In Hamburg revidierte das Oberverwaltungsgericht die vorherige Aufhebung eines Verbots, das die Wirtschaftsbehörde ausgesprochen hatte. Das Oberverwaltungsgericht setzte damit den alten Stand des Verbots wieder ein. Ein Verbot verletze laut Erklärung weder die Berufsfreiheit des Unternehmens noch die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit, hieß es. Zudem sei die Wirtschaftsbehörde befugt, eine solche Entscheidung zu treffen. Beides war von Uber in Frage gestellt worden.Ärger gibt es für Uber aber nicht nur in Deutschland. Auch in der Heimat des Startups San Francisco stehen die Behörden dem Service kritisch gegenüber. Nun gibt es einen neuen Vorstoß, der sich auf eine Richtlinie stützt, die eine Rechnungsaufteilung eines Unternehmens an mehrere Rechnungsempfänger untersagt, schreibt das Wall Street Journal. Uber wirbt allerdings damit, dass es Rabatte gibt für jede Fahrt, die mit mehreren Mitfahren unternommen wird.
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