Googles Dienste auf Android-Smartphones künftig noch präsenter
Google hat offenbar neue Vorgaben für die Hersteller von Android-Smartphones eingeführt, die von ihnen erfüllt werden müssen, wenn sie den Google Play Store auf ihren Geräten anbieten und diese als Google-zertifiziert vermarkten wollen. Unter anderem steigt die Zahl der vorzuinstallierenden Google-Dienste.
Wie das kostenpflichtige Online-Magazin The Information berichtet, hat Google sein sogenanntes Mobile Application Distribution Agreement (MADA), das der Internetkonzern von Hardware-Herstellern und Netzbetreibern unterzeichnen lässt, wenn diese Android-Geräte anbieten wollen, jüngst mit einigen Veränderungen versehen, die offenbar dafür sorgen sollen, dass seine Dienste stärker in den Mittelpunkt des Nutzungserlebnisses rücken.
Unter anderem verlangt das Unternehmen nun von seinen Partnern, dass statt bisher neun Google-Apps insgesamt ganze 20 Anwendungen des Betriebssystem-Anbieters vorinstalliert werden. Google schreibt im MADA außerdem vor, in welcher Reihenfolge die Anwendungen in einem speziellen Google-Ordner auf dem Homescreen "prominent" angeordnet sein müssen und wo sich dieser Ordner befinden muss.
Die OEMs dürfen außerdem die zur Anzeige von Webinhalten verwendete Engine auf ihren Geräten nicht mehr ihrerseits ändern. In allen Apps muss nun die Google WebView Komponente verwendet werden, welche inzwischen auf der Chromium-Engine basiert, wenn in einer App Webinhalte angezeigt werden sollen. Darüber hinaus ist es den Herstellern untersagt, einen eigenen Sprachassistenten zu verwenden, was wohl der Grund für das Ende von Produkten wie Samsungs S Voice gewesen sein dürfte.
Google macht den Herstellern neben diesen Neuerungen schon lange diverse Vorschriften, wie sie seine Dienste auf ihren Geräten zu platzieren und zu verwenden haben. Unter anderem verlangt das Unternehmen als Voraussetzung für die Google-Zertifizierung und den damit verbundenen Zugriff auf den Play Store, dass die hauseigene Suchmaschine als Standard eingestellt ist und ein entsprechendes Such-Widget auf dem Homescreen präsent sein muss.
Unter anderem verlangt das Unternehmen nun von seinen Partnern, dass statt bisher neun Google-Apps insgesamt ganze 20 Anwendungen des Betriebssystem-Anbieters vorinstalliert werden. Google schreibt im MADA außerdem vor, in welcher Reihenfolge die Anwendungen in einem speziellen Google-Ordner auf dem Homescreen "prominent" angeordnet sein müssen und wo sich dieser Ordner befinden muss.
Die OEMs dürfen außerdem die zur Anzeige von Webinhalten verwendete Engine auf ihren Geräten nicht mehr ihrerseits ändern. In allen Apps muss nun die Google WebView Komponente verwendet werden, welche inzwischen auf der Chromium-Engine basiert, wenn in einer App Webinhalte angezeigt werden sollen. Darüber hinaus ist es den Herstellern untersagt, einen eigenen Sprachassistenten zu verwenden, was wohl der Grund für das Ende von Produkten wie Samsungs S Voice gewesen sein dürfte.
Google macht den Herstellern neben diesen Neuerungen schon lange diverse Vorschriften, wie sie seine Dienste auf ihren Geräten zu platzieren und zu verwenden haben. Unter anderem verlangt das Unternehmen als Voraussetzung für die Google-Zertifizierung und den damit verbundenen Zugriff auf den Play Store, dass die hauseigene Suchmaschine als Standard eingestellt ist und ein entsprechendes Such-Widget auf dem Homescreen präsent sein muss.
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