Streit um Affen-Selfie: Laut US-Copyright-Stelle kein Lizenzanspruch
Die Wikimedia Foundation, Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia, führt seit einiger Zeit einen Urheberrechtsstreit mit einem Fotografen. Dabei geht es um Fotos, die mit dessen Kamera geschossen worden sind, aber nicht von ihm selbst. Vielmehr hat ein Affe "Selfies" aufgenommen, darauf bestehe jedoch kein Lizenzanspruch, so die zuständige US-Stelle dazu.
Eines der umstrittenen Affen-'Selfies'
In der Passage 306 des Dokuments schreibt die Copyright-Behörde, dass man keine Arbeiten registrieren werde, "die von der Natur, Pflanzen oder Tieren" hergestellt worden sind. Auch vermeintlich von "göttlichen oder übernatürlichen Wesen" produzierte Arbeiten können nicht urheberrechtlich angemeldet werden.
Man erläutert auch näher, was damit gemeint ist, das umstrittene "Affen-Selfie" ist auch gleich das erste Beispiel. Auch die kurios klingende Passage mit den "übernatürlichen" Urhebern wird erklärt, gemeint ist hier etwa die Angabe des Heiligen Geistes als Autor bei einem Musikstück.
Einen derartigen Fall hat es bisher aber noch nie gegeben, zudem dürfte Slater das Affen-Selfie nicht bewusst geplant haben, da ihm seine Kamera vom Affen aus der Hand gerissen worden ist.
Nur Menschen können Urheber sein
Die Wikimedia Foundation hat im Streit mit dem britischen Fotografen David Slater Rückenwind von der für Urheberrechte zuständigen US-Behörde erhalten. Das United States Copyright Office hat einen Vorabentwurf (PDF) veröffentlicht, in dem man genauestens erläutert, was nach aktueller Auslegung der Rechtslage geschützt werden kann und was nicht. Das maßgebliche Kriterium dabei ist, dass ein menschlicher Urheber bzw. Schöpfer zwingend gegeben sein muss.
Eines der umstrittenen Affen-'Selfies'
In der Passage 306 des Dokuments schreibt die Copyright-Behörde, dass man keine Arbeiten registrieren werde, "die von der Natur, Pflanzen oder Tieren" hergestellt worden sind. Auch vermeintlich von "göttlichen oder übernatürlichen Wesen" produzierte Arbeiten können nicht urheberrechtlich angemeldet werden.
Man erläutert auch näher, was damit gemeint ist, das umstrittene "Affen-Selfie" ist auch gleich das erste Beispiel. Auch die kurios klingende Passage mit den "übernatürlichen" Urhebern wird erklärt, gemeint ist hier etwa die Angabe des Heiligen Geistes als Autor bei einem Musikstück.
In Großbritannien ist die Rechtslage anders
Wie die britische Tageszeitung The Telegraph berichtet (via Heise) ist die rechtliche Lage in der Heimat Slaters jedoch eine andere: Laut einem Copyright-Gesetz aus dem Jahr 1988 muss ein Fotograf nicht zwangsläufig selbst auf den Auslöser gedrückt haben, um Ansprüche auf eine Aufnahme zu haben.Einen derartigen Fall hat es bisher aber noch nie gegeben, zudem dürfte Slater das Affen-Selfie nicht bewusst geplant haben, da ihm seine Kamera vom Affen aus der Hand gerissen worden ist.
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