Mitfahrdienst Uber darf auch in Berlin vorerst weitermachen
Verbot vorläufig ausgesetzt
Wie in Hamburg Ende Juli hat ein auch das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot der Mitfahr-App Uber gekippt bzw. dieses bis auf weiteres aufgeschoben. Das US-Unternehmen gab das auf seiner Webseite bekannt und erläutert: "Auf Bitten der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat heute das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugesichert, dass vor einer Entscheidung der Kammer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von einer Vollstreckung des gegenüber Uber ausgesprochenen Verbots abgesehen wird."Das bedeutet, dass Uber bis dahin App und Fahrdienst regulär weiterbetreiben darf und keine Strafen befürchten muss. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hatte Uber zuvor Geldstrafen in Höhe von 25.000 Euro sowie notfalls Ersatzzwangshaft angedroht.
Keine Aussage über Rechtmäßigkeit des Verbots
Die Entscheidung, die Uber als Sieg feiert, ist allerdings nur eine vorläufige, wie das Verwaltungsgericht in seinem Statement erklärt: "Derartige Zusicherungen sind in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblich, um während eines gerichtlichen Verfahrens ggf. nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile für den Adressaten einer belastenden Verfügung zu vermeiden. Eine derartige Zusicherung besagt nichts über die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung."Fabien Nestmann, Sprecher für Uber Deutschland, sieht diesen Zwischenentscheid bereits fast schon als Schritt zu einer allgemeinen Freigabe des Dienstes: "Das sind sehr gute Neuigkeiten für Berlin und allgemein für all diejenigen, die Optionen der Zukunft, wie die von Uber, heute schon aktiv nutzen." Nestmann versprach einen "konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten" und betonte schließlich ein weiteres Mal, dass bei allen Fahrten ein umfassender Versicherungsschutz bestehe - das ist einer der Hauptstreitpunkte in dieser Angelegenheit.
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