Urteil: Bei geschäftlichen E-Mails täglich den Spam durchforsten
Wer geschäftlich seinen E-Mail-Account nutzt, sollte ihn täglich auf fehlgeleitete Mails im Spamordner durchforsten. Denn auch der Spam-Ordner muss täglich kontrolliert werden, meint das Landgericht Bonn in einem jetzt veröffentlichten Urteil.
Das Gericht hatte dabei über Schadensersatzansprüche zu entscheiden. Im vorliegenden Fall hatte es für eine Mandantin zu einem finanziellen Schaden geführt, da ihr Anwalt ihr eine wichtige Mail nicht rechtzeitig weitergeleitet hatte. Konkret ging es um einen Vergleich, dessen Annahme scheiterte, da die Mail der Gegenseite zunächst im Spam-Ordner des Anwalts lag und dann für die Wahrung der Frist zu spät erkannt wurde.
Der Anwalt wollte sich zunächst nicht in Regress nehmen lassen. Nun entschied das Landgericht Bonn, dass es zu den geschäftlichen Pflichten gehört, seinen Spam-Ordner täglich auf fehlgeleitete Mails zu checken. Dem Anwalt wurde eine schuldhafte Pflichtverletzung angerechnet. Im Urteil wurde das dazu mit der Sorgfaltspflicht begründet, zudem müsse man alles dafür tun, dass eine Mail ihren Empfänger auch erreichen könne.
Was allerdings zu dem Urteil noch gesagt werden muss: der Anwalt hatte nicht allein durch die fehlende Kontrolle des Spamordners die Frist verstreichen lassen - er war sogar von der Gegenseite telefonisch auf die Mail aufmerksam gemacht worden, handelte dann jedoch immer noch nicht. Theoretisch hätte er, als er via Telefon von der Mail erfahren hatte, eine Recherche starten müssen, wo die Mail abgeblieben war - somit hätte er das Problem umgangen.
Medienanwalt Tim Hoesmann unterstreicht: "Folgt man dem Urteil, bedeutet dies, dass man den Spam Filter auch gleich ausstellen kann, da es zu den Pflichten gehört, alle E-Mails zu lesen; auch und gerade mögliche Spam E-Mails. Hinsichtlich der Tragweite dieser Entscheidung wird es abzuwarten sein, ob sich auch andere Gerichte dieser strengen Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners anschließen werden."
Der Anwalt wollte sich zunächst nicht in Regress nehmen lassen. Nun entschied das Landgericht Bonn, dass es zu den geschäftlichen Pflichten gehört, seinen Spam-Ordner täglich auf fehlgeleitete Mails zu checken. Dem Anwalt wurde eine schuldhafte Pflichtverletzung angerechnet. Im Urteil wurde das dazu mit der Sorgfaltspflicht begründet, zudem müsse man alles dafür tun, dass eine Mail ihren Empfänger auch erreichen könne.
Alle möglichen Maileingänge täglich prüfen
Im vorliegenden Fall hieß es außerdem, der Anwalt hatte seine E-Mail-Adresse ausdrücklich als Kontaktmöglichkeit genannt. Somit müsse er dafür Sorge tragen, alle möglichen Maileingänge täglich zu prüfen.Was allerdings zu dem Urteil noch gesagt werden muss: der Anwalt hatte nicht allein durch die fehlende Kontrolle des Spamordners die Frist verstreichen lassen - er war sogar von der Gegenseite telefonisch auf die Mail aufmerksam gemacht worden, handelte dann jedoch immer noch nicht. Theoretisch hätte er, als er via Telefon von der Mail erfahren hatte, eine Recherche starten müssen, wo die Mail abgeblieben war - somit hätte er das Problem umgangen.
Konsequenzen für den täglichen Job?
So heißt es nun für viele Business-Nutzer im Umkehrschluss, dass sie entweder täglich den Spamordner mit überprüfen sollen, oder die Filter gleich abstellen können, um alle Nachrichten in den Posteingang zu erhalten.Medienanwalt Tim Hoesmann unterstreicht: "Folgt man dem Urteil, bedeutet dies, dass man den Spam Filter auch gleich ausstellen kann, da es zu den Pflichten gehört, alle E-Mails zu lesen; auch und gerade mögliche Spam E-Mails. Hinsichtlich der Tragweite dieser Entscheidung wird es abzuwarten sein, ob sich auch andere Gerichte dieser strengen Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners anschließen werden."
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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