Ritzen für Bieber: Junge Nutzer folgen manchmal riskanten Trends
Dass sich Minderjährige in Social Networks gegenseitig zu selbstschädigendem Verhalten anstacheln ist zwar insgesamt eine Ausnahme, bei den erfassten Fällen gibt es allerdings einen klaren Trend nach oben, wissen Jugendschützer zu berichten.
Ritzen als Sympathiebekundung für Justin Bieber, Magersucht als Lifestyle oder Trinkexzesse als Internetspiel sind einige der verbreiteteren Beispiele, die vom rheinland-pfälzischen Jugendministerium und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Jahresbericht der Plattform Jugendschutz.net aufgeführt werden. Die Zahl dieser Fälle hätte sich im letzten Jahr immerhin verdoppelt.
Das Problem dabei: Im Social Web könnten solche Verhaltensweisen schnell zu viralen Selbstläufern werden und Jugendliche zu riskanter Nachahmung animieren, hieß es. Die Propagierung von Selbstverletzungen, Essstörungen und Suizid seien auf den sozialen Plattformen immer häufiger anzutreffen und erfordern nach Ansicht der Plattform-Betreiber gesonderte Maßnahmen des Gegensteuerns.
"Inzwischen sind alle Jugendlichen mit Apps und Smartphones auch außerhalb elterlicher Einflussmöglichkeiten online. Damit wächst zum einen die Verantwortung von Plattformbetreibern für den Schutz ihrer minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer. Zum anderen setzt hier der erzieherische Jugendschutz an, der eine wichtige Rolle spielt in unserer Jugendpolitik. Konkret heißt das, dass Jugendliche lernen, Gefahren zu erkennen und sich selbst zu schützen", erklärte die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Margit Gottstein.
Im vergangenen Jahr registrierte Jugendschutz.net den Angaben zufolge rund 8.000 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz. Diese fanden sich mehrheitlich zu vier Fünfteln auf Angeboten im Ausland. Pornografie (34 Prozent), sexueller Missbrauch von Kindern (28 Prozent) und extremistische Inhalte (22 Prozent) waren dabei im letzten Jahr die häufigsten Problemfälle. Rund 70 Verstöße von deutschen Anbietern gab Jugendschutz.net an die KJM ab, die dazu Aufsichtsverfahren einleitete. Die meisten Fälle konnten allerdings nach Hinweisen an die jeweiligen Plattformbetreiber durch deren freiwillige Mithilfe gelöst werden.
Das Problem dabei: Im Social Web könnten solche Verhaltensweisen schnell zu viralen Selbstläufern werden und Jugendliche zu riskanter Nachahmung animieren, hieß es. Die Propagierung von Selbstverletzungen, Essstörungen und Suizid seien auf den sozialen Plattformen immer häufiger anzutreffen und erfordern nach Ansicht der Plattform-Betreiber gesonderte Maßnahmen des Gegensteuerns.
"Inzwischen sind alle Jugendlichen mit Apps und Smartphones auch außerhalb elterlicher Einflussmöglichkeiten online. Damit wächst zum einen die Verantwortung von Plattformbetreibern für den Schutz ihrer minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer. Zum anderen setzt hier der erzieherische Jugendschutz an, der eine wichtige Rolle spielt in unserer Jugendpolitik. Konkret heißt das, dass Jugendliche lernen, Gefahren zu erkennen und sich selbst zu schützen", erklärte die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Margit Gottstein.
Insgesamt funktioniert Jugendschutz gut
KJM-Chef Siegfried Schneider will die genannten Beispiele aber nicht so verstanden wissen, dass man hier aufgrund von wenigen Fällen ein Schreckensszenario zeichnen will. Insgesamt funktioniere der Jugendschutz in Deutschland nämlich gut, erklärte er. Handlungsbedarf sieht er vor allem im technischen Jugendmedienschutz. "Im Zeitalter des Web 2.0 brauchen wir Jugendschutzprogramme, die auch auf den interaktiven Plattformen Selbstgefährdung propagierende Inhalte wirksam ausfiltern", sagte er.Im vergangenen Jahr registrierte Jugendschutz.net den Angaben zufolge rund 8.000 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz. Diese fanden sich mehrheitlich zu vier Fünfteln auf Angeboten im Ausland. Pornografie (34 Prozent), sexueller Missbrauch von Kindern (28 Prozent) und extremistische Inhalte (22 Prozent) waren dabei im letzten Jahr die häufigsten Problemfälle. Rund 70 Verstöße von deutschen Anbietern gab Jugendschutz.net an die KJM ab, die dazu Aufsichtsverfahren einleitete. Die meisten Fälle konnten allerdings nach Hinweisen an die jeweiligen Plattformbetreiber durch deren freiwillige Mithilfe gelöst werden.
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