Kaum Jugendschutz auf Amazons Marketplace
Viele Händler, die die Marketplace-Plattform des Online-Händlers Amazon nutzen, verstoßen gegen Jugendschutzgesetze. Das zeigte sich bei Testbestellungen, die das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' durchführte und in seiner aktuellen Ausgabe dokumentiert.
Bei 49 von 50 Testbestellungen wurden demnach DVDs oder Computerspiele ohne Jugendfreigabe per Standardversand über eine Reihe von Amazon-Marketplace- Händlern ohne jede Alterskontrolle ausgeliefert. Egal, wie hart die Ware ist: Etliche Amazon-Marketplace-Händler verschicken sie einfach als normales Päckchen oder Einwurf-Einschreiben mit der Post.
Minderjährige brauchen also nur ein eigenes Konto oder eine Kreditkarte, schon landen problemlos gewaltbetonte Spiele und pornographische DVDs im Briefkasten. Andere Händler verschickten dem Bericht zufolge sogar indizierte Produkte, deren Vertrieb in Deutschland verboten ist.
Ein Verkäufer war demnach besonders dreist: Er versandte über Amazon eine richterlich beschlagnahmte Version des Splatter-Streifens "Braindead" - ohne jede Alterskontrolle. Amazon erklärte dazu: Werde man darüber informiert, dass verbotene oder indizierte Titel auf Amazon feilgeboten würden, "entfernen wir die Titel umgehend und ergreifen gegebenenfalls weitere Maßnahmen".
Dem Versandhandel mit Produkten, die keine Jugendfreigabe erhielten, sind in Deutschland strikte Richtlinien auferlegt. Die Anbieter müssen dabei sicherstellen dass der Empfänger tatsächlich älter als 18 Jahre ist. Verfahren wie in anderen Ländern, wo man sich beispielsweise darauf verlässt, dass ein Kreditkarteninhaber generell alt genug ist, sind hierzulande nicht zulässig. Stattdessen muss beispielsweise die Identität über das PostIdent-Verfahren nachgewiesen werden. Sendungen dürfen dann außerdem nur persönlich vom Paketboten an den Besteller ausgehändigt werden.
Minderjährige brauchen also nur ein eigenes Konto oder eine Kreditkarte, schon landen problemlos gewaltbetonte Spiele und pornographische DVDs im Briefkasten. Andere Händler verschickten dem Bericht zufolge sogar indizierte Produkte, deren Vertrieb in Deutschland verboten ist.
Ein Verkäufer war demnach besonders dreist: Er versandte über Amazon eine richterlich beschlagnahmte Version des Splatter-Streifens "Braindead" - ohne jede Alterskontrolle. Amazon erklärte dazu: Werde man darüber informiert, dass verbotene oder indizierte Titel auf Amazon feilgeboten würden, "entfernen wir die Titel umgehend und ergreifen gegebenenfalls weitere Maßnahmen".
Dem Versandhandel mit Produkten, die keine Jugendfreigabe erhielten, sind in Deutschland strikte Richtlinien auferlegt. Die Anbieter müssen dabei sicherstellen dass der Empfänger tatsächlich älter als 18 Jahre ist. Verfahren wie in anderen Ländern, wo man sich beispielsweise darauf verlässt, dass ein Kreditkarteninhaber generell alt genug ist, sind hierzulande nicht zulässig. Stattdessen muss beispielsweise die Identität über das PostIdent-Verfahren nachgewiesen werden. Sendungen dürfen dann außerdem nur persönlich vom Paketboten an den Besteller ausgehändigt werden.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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