YouTube-Sperre: Musikfirma zahlt Schadensersatz
Bei der Verfolgung von angeblichen Urheberrechtsverletzungen auf YouTube hat es ein Musik-Unternehmen nun zu weit getrieben und muss Schadensersatz an den bekannten Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig zahlen.
In der Auseinandersetzung ging es um die Aufzeichnung eines Vortrages, den der Professor der Harvard University und Entwickler der Creative Commons-Lizenzen, auf das Videoportal gestellt hatte. Diesen hatte er zur Veranschaulichung unter anderem mit Ausschnitten aus verschiedenen YouTube-Videos unterfüttert. In einem tauchte hier beispielsweise ein Clip auf, in dem Menschen zu einem Song tanzen, dessen Rechte von der fraglichen Musikfirma Liberation Music aus Australien verwaltet werden.
Diese meldete das Video bei YouTube und warf Lessig vor, auf diesem Weg ihre Rechte verletzt zu haben. Das Unternehmen drohte damit, es nicht bei der Abschaltung der Aufzeichnung auf dem Portal zu belassen, sondern zusätzlich weitere Forderungen vor Gericht geltend zu machen.
Lessig wollte Liberation Music damit aber nicht durchkommen lassen und reichte mit Unterstützung der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) seinerseits Klage ein. Dabei berief er sich auf die Fair Use-Prinzipien, die ein fester Bestandteil des Copyright-Gesetze in den USA sind. Diese schränken die Rechte der Urheber und ihrer Vertreter beispielsweise ein, wenn Werke im Rahmen wissenschaftlicher oder bildungsorientierter Angebote verwendet werden. Laut Lessig sei das Vorgehen der Firma damit nicht nur unverhältnismäßig - immerhin erklang das fragliche Musikstück nur kurz als Hintergrunduntermalung in einem gezeigten Video - sondern auch klar unrechtmäßig.
Zu einem Urteil kam es letztlich aber nicht. Liberation Music gab während des Verfahrens klein bei und einigte sich mit Lessig außergerichtlich. Im Zuge dessen zahlte das Unternehmen auch Schadensersatz an den Juristen, über dessen Höhe wurde allerdings Stillschweigen vereinbart.
Diese meldete das Video bei YouTube und warf Lessig vor, auf diesem Weg ihre Rechte verletzt zu haben. Das Unternehmen drohte damit, es nicht bei der Abschaltung der Aufzeichnung auf dem Portal zu belassen, sondern zusätzlich weitere Forderungen vor Gericht geltend zu machen.
Lessig wollte Liberation Music damit aber nicht durchkommen lassen und reichte mit Unterstützung der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) seinerseits Klage ein. Dabei berief er sich auf die Fair Use-Prinzipien, die ein fester Bestandteil des Copyright-Gesetze in den USA sind. Diese schränken die Rechte der Urheber und ihrer Vertreter beispielsweise ein, wenn Werke im Rahmen wissenschaftlicher oder bildungsorientierter Angebote verwendet werden. Laut Lessig sei das Vorgehen der Firma damit nicht nur unverhältnismäßig - immerhin erklang das fragliche Musikstück nur kurz als Hintergrunduntermalung in einem gezeigten Video - sondern auch klar unrechtmäßig.
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