Spielebranche will weiterhin "Du" zu Nutzern sagen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vergangenen Jahr soll unzulässige Werbung, die sich an Kinder richtet, unterbinden. Doch die Computerspiele-Industrie fühlt sich vom Gericht ordentlich missverstanden.
Die Entscheidung erging auf Grundlage einer Klage von Verbraucherschützern gegen das Unternehmen Gameforge. Dabei wurde entschieden, dass die Ansprache in einer Werbeaktion so formuliert sei, dass sie sich gezielt an Kinder richtet. Dies wäre allerdings nicht rechtmäßig, weshalb dem Unternehmen verfügt wurde, solche Formulierungen zukünftig zu unterlassen.
Seitdem gibt es an der Entscheidung Kritik aus der Spielebranche, da der Umgang der gesamten Industrie mit ihren Kunden in Frage gestellt wird. Sowohl Klage als auch Urteil störten sich vor allem an der Formulierung "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas!", mit der für den Kauf von In-Game-Inhalten für "Runes of Magic" geworben wurde.
Der BGH sah darin eine gezielte Ansprache von Minderjährigen. In der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung wird auf eine angeblich kindertypische Sprache verwiesen, die das Gericht maßgeblich darin erkannt haben will, dass die zweite Person Singular ("Dir") verwendet wird und sich im Umfeld der Aussage vereinzelte Anglizismen finden.
"Diese Argumentation des BGH ist nicht allein wegen ihrer konkreten rechtlichen Folgen bemerkenswert, sondern vor allem auch deshalb, weil sie deutlich macht, wie wenig Bezug Richter, die über diese Materie in letzter Instanz zu entscheiden haben, mitunter zu Computerspielen haben", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands der Computerspielindustrie G.A.M.E. Jedem, der Computerspiele nicht nur vom Hörensagen kennt, sei klar, dass der beschriebene Sprachstil für dieses Medium generell kennzeichnend ist.
Hinzu komme nach Ansicht des Verbandes offenbar die falsche Annahme, dass Computerspiele ihre Kernzielgruppe allgemein bei Kindern unter 14 Jahren fänden. Studien würden hingegen etwas vollkommen anderes belegen: Rund 85 Prozent aller Spieler sind keine Kinder, und das Durchschnittsalter liegt bei circa 32 Jahren.
Seitens des Verbandes hofft man nicht nur wegen dieses Aspektes, dass das Urteil letztlich keinen Bestand haben wird. Gameforge hat zumindest inzwischen Einspruch gegen die Entscheidung eingereicht.
Seitdem gibt es an der Entscheidung Kritik aus der Spielebranche, da der Umgang der gesamten Industrie mit ihren Kunden in Frage gestellt wird. Sowohl Klage als auch Urteil störten sich vor allem an der Formulierung "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas!", mit der für den Kauf von In-Game-Inhalten für "Runes of Magic" geworben wurde.
Der BGH sah darin eine gezielte Ansprache von Minderjährigen. In der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung wird auf eine angeblich kindertypische Sprache verwiesen, die das Gericht maßgeblich darin erkannt haben will, dass die zweite Person Singular ("Dir") verwendet wird und sich im Umfeld der Aussage vereinzelte Anglizismen finden.
"Diese Argumentation des BGH ist nicht allein wegen ihrer konkreten rechtlichen Folgen bemerkenswert, sondern vor allem auch deshalb, weil sie deutlich macht, wie wenig Bezug Richter, die über diese Materie in letzter Instanz zu entscheiden haben, mitunter zu Computerspielen haben", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands der Computerspielindustrie G.A.M.E. Jedem, der Computerspiele nicht nur vom Hörensagen kennt, sei klar, dass der beschriebene Sprachstil für dieses Medium generell kennzeichnend ist.
Hinzu komme nach Ansicht des Verbandes offenbar die falsche Annahme, dass Computerspiele ihre Kernzielgruppe allgemein bei Kindern unter 14 Jahren fänden. Studien würden hingegen etwas vollkommen anderes belegen: Rund 85 Prozent aller Spieler sind keine Kinder, und das Durchschnittsalter liegt bei circa 32 Jahren.
Seitens des Verbandes hofft man nicht nur wegen dieses Aspektes, dass das Urteil letztlich keinen Bestand haben wird. Gameforge hat zumindest inzwischen Einspruch gegen die Entscheidung eingereicht.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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