BGH-Urteil: In-Game-Angebote für Kinder sind illegal
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes dürfte einen deutlichen Einschnitt für die Freemium-Modelle von Spieleanbietern darstellen. Diese dürfen sich mit ihren Kaufangeboten nicht direkt an Kinder richten.
Im konkreten Fall ging es um eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen den Spieleanbieter Gameforge. Dieser hatte in seinem Spiel "Runes of Magic" damit geworben: "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'." Ein Link führte auf vergünstigte Angebote für In-Game-Items.
Der BGH schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass es sich dabei um ein Angebot handelt, dass sich direkt an Kinder richtet. Das machte man einerseits an der Formulierung fest, aber auch daran, dass per SMS bezahlt werden konnte - was Minderjährigen die Möglichkeit gibt, eine Alternative zu den an Erwachsene gebundene Zahlungsvarianten zu verwenden.
Das Gericht entschied daraufhin, dass eine solche Werbung nicht zulässig ist. Denn das Gesetz untersagt es, Minderjährige, die noch nicht vertragsfähig sind, direkt zu einem Kauf zu animieren. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wird Gameforge ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beziehungsweise Haftstrafen für die zuständigen Manager von bis zu sechs Monaten angedroht.
Das Unternehmen bietet die Werbung, die ohnehin eine einmalige Aktion gewesen sein soll, nicht mehr an. Allerdings könnte das Urteil über die Firma hinweg auf die ganze Branche Auswirkungen haben. Denn Gameforge ist bei weitem nicht der einzige Spieleanbieter, der im Rahmen von Freemium-Modellen mit vergleichbaren Formulierungen versucht, seine meist jüngeren Nutzer zum Kauf von Zusatzinhalten zu bringen. Die Verbraucherschützer vom VZBV beschäftigen sich bereits länger mit dem Thema und könnten hier mit der BGH-Entscheidung einen vorläufigen Abschluss dieser Auseinandersetzung erreichen.
Der BGH schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass es sich dabei um ein Angebot handelt, dass sich direkt an Kinder richtet. Das machte man einerseits an der Formulierung fest, aber auch daran, dass per SMS bezahlt werden konnte - was Minderjährigen die Möglichkeit gibt, eine Alternative zu den an Erwachsene gebundene Zahlungsvarianten zu verwenden.
Das Gericht entschied daraufhin, dass eine solche Werbung nicht zulässig ist. Denn das Gesetz untersagt es, Minderjährige, die noch nicht vertragsfähig sind, direkt zu einem Kauf zu animieren. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wird Gameforge ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beziehungsweise Haftstrafen für die zuständigen Manager von bis zu sechs Monaten angedroht.
Das Unternehmen bietet die Werbung, die ohnehin eine einmalige Aktion gewesen sein soll, nicht mehr an. Allerdings könnte das Urteil über die Firma hinweg auf die ganze Branche Auswirkungen haben. Denn Gameforge ist bei weitem nicht der einzige Spieleanbieter, der im Rahmen von Freemium-Modellen mit vergleichbaren Formulierungen versucht, seine meist jüngeren Nutzer zum Kauf von Zusatzinhalten zu bringen. Die Verbraucherschützer vom VZBV beschäftigen sich bereits länger mit dem Thema und könnten hier mit der BGH-Entscheidung einen vorläufigen Abschluss dieser Auseinandersetzung erreichen.
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Christian Kahle
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