Neue Nichtigkeits-Entscheidung zum FAT-Patent
In Deutschland zieht sich die Entscheidung zu Microsofts FAT-Patent schon seit Jahren hin. Mit einem neuen Urteil hat das Bundespatentgericht (kurz BPatG) nun eine Neuauflage des Rechtsstreits Motorola und Microsoft ermöglicht.
Das Bundespatentgericht hat das Streitpatent für nichtig erklärt, da der Nichtigigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit gegeben sei. Motorola hatte die Prüfung in Gang gesetzt.
Die ausformulierte Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Denn das europäische Patent ist nicht nur seit Jahren ein Streitthema in Deutschland, es ist auch ein wichtiger Teil des Verfahrens Motorola gegen Microsoft. In Redmond gilt der Schutzanspruch für das Dateiverteilungssystem File Allocation Table (kurz FAT) als wichtige Einnahmequelle. Es wird vor allem für mobile Systeme lizenziert. Microsoft verlangt dabei 0,25 US-Dollar je Einheit.
Motorola war gegen die Lizenzierung des von vielen als Prior Art verstandenen Systems der Dateibenenennung vor das Landgericht Mannheim gezogen. Dem FAT-Patent hängen rund 20 weitere Schutzpatente an. Aufgrund einer Entscheidung aus dem Jahre 2010 vom Bundesgerichtshof zum Bestand des FAT-Patents war Motorola aber gescheitert. Denn 2010 hatte der BGH die Nichtigkeitsklage abgewiesen und damit ein altes Urteil von 2006, dass das Patent für Europa für ungültig erklärte, aufgehoben.
Nun wurde der alte Zustand wiederhergestellt. Das EU-Patent ist in seiner Gesamtheit ungültig. Wieder kann Berufung eingelegt werden.
Bis zur Veröffentlichung der Entscheidung und der damit verbundenen Rechtskraft kann es aber noch etwas dauern. Im Normalfall, so der Patentblogger Florian Müller, muss man mit drei bis vier Monaten rechnen. Erst danach wird es Microsoft möglich werden, weitere Schritte zu prüfen und weitere rechtliche Wege zu beschreiten. Motorola wird nach der Entscheidung sicherlich ebenfalls eine neue Klage in Erwägung ziehen.
Forbes unterstreicht, wie wichtig das Urteil allgemein für Android sein könnte. Denn falls Motorola siegreich aus einer neuen Lizenzklage hervorgeht, könnte das die Zahlung vieler Android-Smartphone- und -Tablet-Hersteller in Frage stellen.
Die ausformulierte Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Denn das europäische Patent ist nicht nur seit Jahren ein Streitthema in Deutschland, es ist auch ein wichtiger Teil des Verfahrens Motorola gegen Microsoft. In Redmond gilt der Schutzanspruch für das Dateiverteilungssystem File Allocation Table (kurz FAT) als wichtige Einnahmequelle. Es wird vor allem für mobile Systeme lizenziert. Microsoft verlangt dabei 0,25 US-Dollar je Einheit.
Motorola war gegen die Lizenzierung des von vielen als Prior Art verstandenen Systems der Dateibenenennung vor das Landgericht Mannheim gezogen. Dem FAT-Patent hängen rund 20 weitere Schutzpatente an. Aufgrund einer Entscheidung aus dem Jahre 2010 vom Bundesgerichtshof zum Bestand des FAT-Patents war Motorola aber gescheitert. Denn 2010 hatte der BGH die Nichtigkeitsklage abgewiesen und damit ein altes Urteil von 2006, dass das Patent für Europa für ungültig erklärte, aufgehoben.
Nun wurde der alte Zustand wiederhergestellt. Das EU-Patent ist in seiner Gesamtheit ungültig. Wieder kann Berufung eingelegt werden.
Bis zur Veröffentlichung der Entscheidung und der damit verbundenen Rechtskraft kann es aber noch etwas dauern. Im Normalfall, so der Patentblogger Florian Müller, muss man mit drei bis vier Monaten rechnen. Erst danach wird es Microsoft möglich werden, weitere Schritte zu prüfen und weitere rechtliche Wege zu beschreiten. Motorola wird nach der Entscheidung sicherlich ebenfalls eine neue Klage in Erwägung ziehen.
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