ORF: Facebook erlaubt, Nutzer-Kommentare nicht
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk des Landes Absurdistan, pardon Österreich, darf zwar eine Facebook-Seite betreiben und dort auch kommentieren. Laut dem Bundeskommunikationssenat müssen Nutzer aber von Kommentaren ausgeschlossen werden.
Der Österreichische Rundfunk, kurz ORF, hat ein schwieriges Verhältnis zum sozialen Netzwerk Facebook. Das aber nicht etwa, weil man sich mit neuen Medienplattformen wie Facebook schwer tut, sondern weil das ORF-Gesetz, das die Rechte und Pflichten des Rundfunks regelt, allen Anschein nach hoffnungslos veraltet ist.
Denn die zuständige Behörde, der Bundeskommunikationssenat (BKS), hat im vergangenen Jahr versucht, den Sendern des ORF die Vertretungen auf Facebook zu verbieten. Die Angelegenheit ging durch die Instanzen, schließlich entscheid der Verfassungsgerichtshof zugunsten des ORF und hob das "Facebook-Verbot" endgültig auf.
Nein, das ist kein geheimes NSA-Dokument: 'It's FM4 (auf Facebook)'
Doch der BKS gibt es nicht auf, den ORF-Sendern in Sachen Facebook Steine in den Weg zu legen. Allerdings wird die Sache nun schön langsam ziemlich bis sehr absurd: Denn wie das ORF-Radio FM4 auf seiner Webseite mitteilt, habe der ORF einen neuerlichen BKS-Bescheid erhalten.
Der BKS stößt sich erneut an den Facebook-Angeboten des Senders, weil das ORF-Gesetz ein "Verbot der Bereitstellung von ständigen Foren" vorsehe. Die Konsequenzen daraus sind kurios: Der ORF und seine Sender bzw. Sendungen dürfen zwar auf Facebook vertreten sein und dort auch selbst kommentieren, andere Facebook-Nutzer dürfen das nach Ansicht des BKS dagegen nicht.
Aus diesem Grund muss der ORF vorerst die Kommentar-Funktion auf dem sozialen Netzwerk deaktivieren, Nutzer und Fans dürfen außerdem nicht mehr auf die Pinnwand einer ORF-Seite auf Facebook schreiben. Der Österreichische Rundfunk hat aber bereits angekündigt, gegen diesen "beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit neuerlich die Höchstgerichte" anrufen zu wollen.
Denn die zuständige Behörde, der Bundeskommunikationssenat (BKS), hat im vergangenen Jahr versucht, den Sendern des ORF die Vertretungen auf Facebook zu verbieten. Die Angelegenheit ging durch die Instanzen, schließlich entscheid der Verfassungsgerichtshof zugunsten des ORF und hob das "Facebook-Verbot" endgültig auf.
Nein, das ist kein geheimes NSA-Dokument: 'It's FM4 (auf Facebook)'
Doch der BKS gibt es nicht auf, den ORF-Sendern in Sachen Facebook Steine in den Weg zu legen. Allerdings wird die Sache nun schön langsam ziemlich bis sehr absurd: Denn wie das ORF-Radio FM4 auf seiner Webseite mitteilt, habe der ORF einen neuerlichen BKS-Bescheid erhalten.
Der BKS stößt sich erneut an den Facebook-Angeboten des Senders, weil das ORF-Gesetz ein "Verbot der Bereitstellung von ständigen Foren" vorsehe. Die Konsequenzen daraus sind kurios: Der ORF und seine Sender bzw. Sendungen dürfen zwar auf Facebook vertreten sein und dort auch selbst kommentieren, andere Facebook-Nutzer dürfen das nach Ansicht des BKS dagegen nicht.
Aus diesem Grund muss der ORF vorerst die Kommentar-Funktion auf dem sozialen Netzwerk deaktivieren, Nutzer und Fans dürfen außerdem nicht mehr auf die Pinnwand einer ORF-Seite auf Facebook schreiben. Der Österreichische Rundfunk hat aber bereits angekündigt, gegen diesen "beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit neuerlich die Höchstgerichte" anrufen zu wollen.
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