Gericht macht SMS-Sender für Unfall verantwortlich
Nach Auffassung des Berufungsgerichtes im US-Bundesstaat New Jersey kann der Absender einer SMS für einen Unfall mitverantwortlich gemacht werden, den der Empfänger verursachte.
Im konkreten Fall, der inzwischen vier Jahre zurückliegt, ging es für die Absenderin glimpflich aus, berichtete die New Yorker CBS-Lokalredaktion. Diese hatte damals einem Freund eine SMS geschickt. Der Empfänger fuhr zu diesem Zeitpunkt mit seinem Auto und griff zum Handy, um die Nachricht zu lesen. Da er nicht auf das Verkehrsgeschehen achtete, verursachte er einen Unfall mit zwei Menschen auf einem Motorrad, die dadurch beide eines ihrer Beine verloren.
Die Unfallopfer verklagten anschließend nicht nur den Fahrer auf Schadensersatz, sondern auch die Absenderin der Nachricht. Nachdem der Fall sich bereits durch mehrere Instanzen zog, entschied das Berufungsgericht nun, dass die Frau im konkreten Fall keinen Schadensersatz zu zahlen habe.
In der Urteilsbegründung wurde aber auch ausgeführt, dass dies nicht generell so sein muss. Das Gericht stellte hier klar, dass "eine Person, die eine Textnachricht verschickt, auch eine Verantwortung trägt, jemandem keine Mitteilung zukommen zu lassen, wenn man weiß, dass der Empfänger gerade im Auto unterwegs ist". Dies gelte insbesondere dann, wenn man einen berechtigen Grund zu der Annahme habe, dass der Empfänger sich nicht strikt an das Handyverbot am Steuer hält.
Sollte man also einen Bekannten beispielsweise schon einmal dabei beobachtet haben, wie dieser während der Fahrt sein Mobiltelefon zur Hand nimmt, sollte man sich in New Jersey zukünftig gut überlegen, wann man diesem eine Kurzmitteilung zukommen lässt. Denn letztlich kann man schnell hochverschuldet sein, wenn man im falschen Moment auf den Senden-Knopf drückte.
Eine solche Einschätzung der Rechtslage wirkt relativ krude, da hier Menschen quasi für ein Fehlverhalten anderer mitverantwortlich gemacht werden, auf das sie im Grunde keinen Einfluss haben. Dies ist insofern auch verwunderlich, da es sich hier nicht um eine niedrige Instanz, sondern um eines der wichtigsten Gerichte eines US-Bundesstaates handelt.
Die Unfallopfer verklagten anschließend nicht nur den Fahrer auf Schadensersatz, sondern auch die Absenderin der Nachricht. Nachdem der Fall sich bereits durch mehrere Instanzen zog, entschied das Berufungsgericht nun, dass die Frau im konkreten Fall keinen Schadensersatz zu zahlen habe.
In der Urteilsbegründung wurde aber auch ausgeführt, dass dies nicht generell so sein muss. Das Gericht stellte hier klar, dass "eine Person, die eine Textnachricht verschickt, auch eine Verantwortung trägt, jemandem keine Mitteilung zukommen zu lassen, wenn man weiß, dass der Empfänger gerade im Auto unterwegs ist". Dies gelte insbesondere dann, wenn man einen berechtigen Grund zu der Annahme habe, dass der Empfänger sich nicht strikt an das Handyverbot am Steuer hält.
Sollte man also einen Bekannten beispielsweise schon einmal dabei beobachtet haben, wie dieser während der Fahrt sein Mobiltelefon zur Hand nimmt, sollte man sich in New Jersey zukünftig gut überlegen, wann man diesem eine Kurzmitteilung zukommen lässt. Denn letztlich kann man schnell hochverschuldet sein, wenn man im falschen Moment auf den Senden-Knopf drückte.
Eine solche Einschätzung der Rechtslage wirkt relativ krude, da hier Menschen quasi für ein Fehlverhalten anderer mitverantwortlich gemacht werden, auf das sie im Grunde keinen Einfluss haben. Dies ist insofern auch verwunderlich, da es sich hier nicht um eine niedrige Instanz, sondern um eines der wichtigsten Gerichte eines US-Bundesstaates handelt.
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Christian Kahle
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