NSU: Breite Handydaten-Abfrage bringt kein Ergebnis
Die Ermittler überprüften demnach, ob sich bestimmte Mobiltelefone an mindestens drei Tatorten eingeloggt hatten. Das hätte als Indiz dafür gegolten, dass die Terroristen bei ihren Taten bestimmte Unterstützer hatten. Laut einem Aktenvermerk des BKA vom 29. Mai 2013 lieferte die Funkzellen-Auswertung jedoch keine entsprechenden Informationen: "Es konnten keine Personen ermittelt werden, die eine Verbindung zum NSU erkennen lassen", hieß es.
Bei der so genannten Funkzellen-Analyse überprüft die Polizei, welche Mobiltelefone beziehungsweise SIM-Karten zum Zeitpunkt eines Verbrechens in Tatortnähe eingeloggt waren. Entsprechende Daten werden von den Handynetzbetreibern über einen bestimmten Zeitraum gespeichert und können mit richterlichem Beschluss von den Strafverfolgungsbehörden ausgewertet werden.
Die Methode steht allerdings in der Kritik. Denn mit ihr lassen sich im Grunde nur Täter finden, die unüberlegt vorgehen. Wenn diese ihr Mobiltelefon schlicht zuhause lassen, läuft die Methode ins Leere. Im Gegenzug werden von den Ermittlern dann aber Informationen von tausenden Bürgern abgegriffen, die zufällig zur gleichen Zeit in den fraglichen Bereichen ins Mobilfunknetz eingebucht wurden. In der Regel werden diese nicht darüber informiert, dass sie mit strafrechtlichen Ermittlungen in Berührung kamen, wie es bei anderen Maßnahmen eigentlich vorgesehen ist.
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