ICANN: Keine anonyme Domain-Registrierung mehr
Zukünftig wird es deutlich schwerer werden, Domains anonym zu registrieren. Das ist ein Ergebnis der Neufassung der Registrar-Richtlinien durch die ICANN, die die Namensräume im Internet verwaltet.
Laut den neuen Klauseln des Registrar Accreditation Agreement (RAA) sind Domain-Registrare zukünftig verpflichtet, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eines Domain-Anmelders zu verifizieren. Sollte der Antragsteller die Daten nicht binnen 15 Tagen bestätigen, soll die Eintragung der Adresse auf den fraglichen Nutzer wieder aufgehoben werden.
Die ICANN verfolgt mit der Änderung mehrere Ziele. So sollen die Auskünfte bei Whois-Anfragen verlässlicher werden. Das ist insbesondere wichtig, wenn eine Webseite Probleme verursacht, weil sie beispielsweise von außen mit Malware infiziert wurde oder Nutzer illegale Inhalte einstellten. Der Betreiber soll dann einfacher zu erreichen sein.
Weiterhin will man auch die Anmeldung von Domains, die schließlich für kriminelle Handlungen genutzt werden sollen, erschweren. So werden beispielsweise oft automatisiert größere Mengen von Adressen registriert, um diese für Phishing-Angriffe oder als Kontakt-Punkt für Botnetze zu verwenden. Zwar stellt die Verifizierung einer E-Mail-Adresse hier letztlich keine wesentliche Hürde dar, macht aber dieses Vorgehen doch zumindest etwas schwerer.
Um Kriminellen, die Domains missbrauchen, besser auf die Schliche kommen zu können, ist eine weitere Änderung in diesem Zusammenhang aber wesentlicher: Wenn diese eine Domain nur kurz anmeldeten, ausnutzten und wieder freigaben, wurden ihre Daten meist ebenfalls recht schnell wieder gelöscht. Die Registrare sollen zukünftig aber gehalten sein, Informationen wie die angegebenen Adressdaten und beispielsweise auch Kreditkarten-Nummern, über die die Gebühren gezahlt wurden, über einen Zeitraum von zwei Jahren aufzubewahren. Einige andere Daten wie die IP-Adresse, über die eine Anmeldung erfolgte, sind 180 Tage zu speichern.
Die ICANN verfolgt mit der Änderung mehrere Ziele. So sollen die Auskünfte bei Whois-Anfragen verlässlicher werden. Das ist insbesondere wichtig, wenn eine Webseite Probleme verursacht, weil sie beispielsweise von außen mit Malware infiziert wurde oder Nutzer illegale Inhalte einstellten. Der Betreiber soll dann einfacher zu erreichen sein.
Weiterhin will man auch die Anmeldung von Domains, die schließlich für kriminelle Handlungen genutzt werden sollen, erschweren. So werden beispielsweise oft automatisiert größere Mengen von Adressen registriert, um diese für Phishing-Angriffe oder als Kontakt-Punkt für Botnetze zu verwenden. Zwar stellt die Verifizierung einer E-Mail-Adresse hier letztlich keine wesentliche Hürde dar, macht aber dieses Vorgehen doch zumindest etwas schwerer.
Um Kriminellen, die Domains missbrauchen, besser auf die Schliche kommen zu können, ist eine weitere Änderung in diesem Zusammenhang aber wesentlicher: Wenn diese eine Domain nur kurz anmeldeten, ausnutzten und wieder freigaben, wurden ihre Daten meist ebenfalls recht schnell wieder gelöscht. Die Registrare sollen zukünftig aber gehalten sein, Informationen wie die angegebenen Adressdaten und beispielsweise auch Kreditkarten-Nummern, über die die Gebühren gezahlt wurden, über einen Zeitraum von zwei Jahren aufzubewahren. Einige andere Daten wie die IP-Adresse, über die eine Anmeldung erfolgte, sind 180 Tage zu speichern.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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