Amazon-Doku: Macher sind vor Gericht erfolgreich
Im Rechtsstreit um die ARD-Dokumentation "Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon" hat der öffentlich-rechtliche Sender Hessischer Rundfunk (HR) einen Erfolg erzielt.
Das Landgericht Hamburg hat jetzt die einstweilige Verfügung vom 19. März aufgehoben. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch damit ist der damalige Amazon-Dienstleister CoCo Job Touristik im Widerspruchsverfahren gescheitert, die Meinungsäußerung von zwei Zeugen, die sich im Jahr 2011 an den Sender gewandt hatten, zu verbieten.
Das Gericht folgte der Argumentation des HR, dass die Äußerung "Die Menschen werden abgefüttert wie Schweine" vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Macher des Films hätten die in der Dokumentation erhobenen Vorwürfe zudem durch die Schilderungen weiterer Augenzeugen untermauert.
Zuvor war der Sender bereits erfolgreich vor Gericht gegen die Behauptung von CoCo Job Touristik vorgegangen, der HR habe Manipulationen eingestanden. "Der Versuch, mit einer gezielten Medienkampagne gegen die ARD-Dokumentation vorzugehen, ist damit gescheitert", kommentierte HR-Fernseh-Chefredakteur Alois Theisen die Entscheidung.
"Die Gegenseite hat vor Gericht nicht einmal versucht, die Kernaussagen des Films anzugreifen. Hier wurde ganz offensichtlich der Versuch unternommen, mit Bagatellvorwürfen Stimmung gegen die zuverlässig recherchierte Dokumentation zu machen - ohne Erfolg", so Theisen weiter.
Die ARD-Dokumentation über die Aktivitäten des weltweit größten Online-Versandhändlers hatte im Frühjahr in vielen Medien in Europa und den USA für Diskussionen gesorgt und war sowohl im ARD-Fernsehen mit 2,02 Millionen Zuschauern als auch in der ARD-Mediathek mit 2,4 Millionen Abrufen beim Publikum sehr erfolgreich, hieß es. Im Nachhinein gab es allerdings Kritiken, dass verschiedene Sachverhalte überspitzt dargestellt und Aussagen von Interviewten teils aus dem Zusammenhang gerissen wurden, damit sie zum gewünschten Grund-Tenor der Reportage passen.
Das Gericht folgte der Argumentation des HR, dass die Äußerung "Die Menschen werden abgefüttert wie Schweine" vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Macher des Films hätten die in der Dokumentation erhobenen Vorwürfe zudem durch die Schilderungen weiterer Augenzeugen untermauert.
Zuvor war der Sender bereits erfolgreich vor Gericht gegen die Behauptung von CoCo Job Touristik vorgegangen, der HR habe Manipulationen eingestanden. "Der Versuch, mit einer gezielten Medienkampagne gegen die ARD-Dokumentation vorzugehen, ist damit gescheitert", kommentierte HR-Fernseh-Chefredakteur Alois Theisen die Entscheidung.
"Die Gegenseite hat vor Gericht nicht einmal versucht, die Kernaussagen des Films anzugreifen. Hier wurde ganz offensichtlich der Versuch unternommen, mit Bagatellvorwürfen Stimmung gegen die zuverlässig recherchierte Dokumentation zu machen - ohne Erfolg", so Theisen weiter.
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