Amazon-Doku: ARD-Vorwürfe nicht fingiert (Update)
Meedia' berichtet, hat sich das Job-Touristikunternehmen CoCo vor Gericht gegen die von der ARD erhobenen Vorwürfe gewehrt und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Genauer gesagt geht es um den Hessischen Rundfunk, der für den Bericht mit dem Titel "Ausgeliefert" verantwortlich war. Die ARD darf den Film in der derzeitigen Form nicht mehr im Rahmen der Mediathek zeigen.
Die Macher der Reportage, die angebliche Missstände bei Leiharbeitern des Online-Versandhausriesen angeprangert hat, hatten behauptet, dass das angemietete Personal in "heruntergekommen" Quartieren untergebracht gewesen sei und Vorwürfe hinsichtlich des Speiseraumes im Keller der von CoCo gemanagten Unterkünfte bzw. eines Restaurants erhoben.
Dort, gezeigt wurde das in einer angeblichen E-Mail, würden Menschen "abgefüttert wie die Schweine", hieß es. Eine Behauptung, der CoCo von Anfang an widersprochen hat und nun vor Gericht zunächst Recht bekam. Der besagte Speiseraum existiere gar nicht, so das Unternehmen: "Das ist schlicht eine Erfindung der ARD-Journalisten, gegen die wir auch juristisch vorgehen."
Der HR hat bereits vor der Gerichtsentscheidung bestätigt und eingestanden, dass der strittige Screenshot der E-Mail "fingiert" gewesen sei. Zudem musste der Hessische Rundfunk über seine Rechtsabteilung zugeben, dass auch eine im Film porträtierte polnische Leiharbeiterin namens Agnieszka Lewandowska "niemals als Leiharbeiterin bei Amazon beschäftigt war."
Nach der Reportage Mitte Februar hatte Amazon dem Touristikunternehmen CoCo gekündigt, wie sich nun herausstellt, offenbar zu Unrecht. Der HR kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Rechtsmittel einlegen.
Update 26. April 2013: Der Hessische Rundfunk hat mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen die Presseerklärung erwirkt, die die Kölner Anwälte des Amazon-Dienstleisters CoCo Job Touristik verbreitet hatten.
Der Hessische Rundfunk schreibt in einer Pressemitteilung, dass CoCo mehrfach behauptet habe, dass "die Rechtsabteilung des hr 'eine Manipulation freiwillig eingeräumt' habe, und in diesem Zusammenhang auf die 'fingierte E-Mail' einer 'frei erfundenen' Zeugin verwiesen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine Legende handelte, derer sich die Autoren zum Schutz ihres Informanten bedient hatten, was der hr ausdrücklich mitgeteilt hatte."
CoCo habe sich inzwischen unter Androhung einer Vertragsstrafe dazu verpflichtet, die Aussage nicht mehr so zu verbreiten, worauf der hr das gerichtliche Verfahren für erledigt erklärt hat. Der Hessische Rundfunk weiter: "Tatsächlich haben die Anwälte von CoCo Job Touristik nicht den geringsten Ansatzpunkt gefunden, um sich gegen die eigentlichen Kernvorwürfe des Films juristisch zu wehren."
Wie die Branchenseite 'Die Macher der Reportage, die angebliche Missstände bei Leiharbeitern des Online-Versandhausriesen angeprangert hat, hatten behauptet, dass das angemietete Personal in "heruntergekommen" Quartieren untergebracht gewesen sei und Vorwürfe hinsichtlich des Speiseraumes im Keller der von CoCo gemanagten Unterkünfte bzw. eines Restaurants erhoben.
Dort, gezeigt wurde das in einer angeblichen E-Mail, würden Menschen "abgefüttert wie die Schweine", hieß es. Eine Behauptung, der CoCo von Anfang an widersprochen hat und nun vor Gericht zunächst Recht bekam. Der besagte Speiseraum existiere gar nicht, so das Unternehmen: "Das ist schlicht eine Erfindung der ARD-Journalisten, gegen die wir auch juristisch vorgehen."
Der HR hat bereits vor der Gerichtsentscheidung bestätigt und eingestanden, dass der strittige Screenshot der E-Mail "fingiert" gewesen sei. Zudem musste der Hessische Rundfunk über seine Rechtsabteilung zugeben, dass auch eine im Film porträtierte polnische Leiharbeiterin namens Agnieszka Lewandowska "niemals als Leiharbeiterin bei Amazon beschäftigt war."
Nach der Reportage Mitte Februar hatte Amazon dem Touristikunternehmen CoCo gekündigt, wie sich nun herausstellt, offenbar zu Unrecht. Der HR kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Rechtsmittel einlegen.
Update 26. April 2013: Der Hessische Rundfunk hat mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen die Presseerklärung erwirkt, die die Kölner Anwälte des Amazon-Dienstleisters CoCo Job Touristik verbreitet hatten.
Der Hessische Rundfunk schreibt in einer Pressemitteilung, dass CoCo mehrfach behauptet habe, dass "die Rechtsabteilung des hr 'eine Manipulation freiwillig eingeräumt' habe, und in diesem Zusammenhang auf die 'fingierte E-Mail' einer 'frei erfundenen' Zeugin verwiesen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine Legende handelte, derer sich die Autoren zum Schutz ihres Informanten bedient hatten, was der hr ausdrücklich mitgeteilt hatte."
CoCo habe sich inzwischen unter Androhung einer Vertragsstrafe dazu verpflichtet, die Aussage nicht mehr so zu verbreiten, worauf der hr das gerichtliche Verfahren für erledigt erklärt hat. Der Hessische Rundfunk weiter: "Tatsächlich haben die Anwälte von CoCo Job Touristik nicht den geringsten Ansatzpunkt gefunden, um sich gegen die eigentlichen Kernvorwürfe des Films juristisch zu wehren."
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