Samsung: US-Einfuhrverbot gegen 5 Apple-Geräte
US-Hersteller Apple muss in seiner Heimat eine schwere Niederlage gegen Rivalen Samsung einstecken: Die International Trade Commission (ITC) hat nach einem Patentverstoß die Einfuhr von fünf iPhone- und iPad-Modellen untersagt.
Wie The Verge berichtet, hat die US-Handelsbehörde es dem Hersteller aus Kalifornien untersagt, fünf (Auslauf-)Modelle aus China, wo sie hergestellt werden, einzuführen. Betroffen sind die beim US-Mobilfunkbetreiber AT&T erhältlichen iPhone-Versionen 4, 3GS und 3G sowie das erste und das zweite iPad in der 3G-Ausführung.
Das von Samsung für sich beanspruchte Patent mit der Nummer 7,706,348 betrifft eine in älteren Apple-Modellen verbaute UMTS-Technologie. Neuere Ausgaben der Smartphones und Tablets des Herstellers aus Cupertino verwenden hingegen eine andere Übertragungstechnik, weshalb sie vom ITC-Urteil ausgenommen sind.
In drei weiteren Fällen entschied die International Trade Commission gegen Samsung und wies die entsprechenden Patentansprüche der Koreaner zurück. Beim 3G-Patent konnte Apple dagegen nicht ausreichend beweisen, dass hier kein Verstoß vorliege, so die ITC.
Auch hier dreht sich die Diskussion um die FRAND-Bedingungen: Diese sehen vor, dass Standardpatente "fair, vernünftig und diskriminierungsfrei" der Konkurrenz angeboten werden. Allerdings gehen die Meinungen auseinander, wie diese Bedingungen tatsächlich (finanziell) interpretiert werden sollen, so auch im aktuellen Fall.
Apple hat nun einen Zeitraum von 60 Tagen vor sich, während dieser Periode kann das Weiße Haus gegen die ITC-Entscheidung ein Veto einlegen. Ist das nicht der Fall, kann Apple in Berufung gehen, was das Unternehmen gegenüber AllThingsD auch angekündigt hat.
Auch wenn derartige Vetos der US-Regierung eher Seltenheitswert haben, so ist eine Einmischung in diesem Fall nicht ausgeschlossen: US-Präsident Barack Obama hat neulich eine Initiative gegen "Patenttrolle" angekündigt, da immer mehr Unternehmen den Weg über die ITC gehen, um Einfuhrverbote gegen Konkurrenten zu erwirken. Eine Lex Apple ist das allerdings nicht, denn auch die Kalifornier sind in Vergangenheit diesen Weg gegangen (etwa gegen HTCs One X).
Das von Samsung für sich beanspruchte Patent mit der Nummer 7,706,348 betrifft eine in älteren Apple-Modellen verbaute UMTS-Technologie. Neuere Ausgaben der Smartphones und Tablets des Herstellers aus Cupertino verwenden hingegen eine andere Übertragungstechnik, weshalb sie vom ITC-Urteil ausgenommen sind.
In drei weiteren Fällen entschied die International Trade Commission gegen Samsung und wies die entsprechenden Patentansprüche der Koreaner zurück. Beim 3G-Patent konnte Apple dagegen nicht ausreichend beweisen, dass hier kein Verstoß vorliege, so die ITC.
Auch hier dreht sich die Diskussion um die FRAND-Bedingungen: Diese sehen vor, dass Standardpatente "fair, vernünftig und diskriminierungsfrei" der Konkurrenz angeboten werden. Allerdings gehen die Meinungen auseinander, wie diese Bedingungen tatsächlich (finanziell) interpretiert werden sollen, so auch im aktuellen Fall.
Apple hat nun einen Zeitraum von 60 Tagen vor sich, während dieser Periode kann das Weiße Haus gegen die ITC-Entscheidung ein Veto einlegen. Ist das nicht der Fall, kann Apple in Berufung gehen, was das Unternehmen gegenüber AllThingsD auch angekündigt hat.
Auch wenn derartige Vetos der US-Regierung eher Seltenheitswert haben, so ist eine Einmischung in diesem Fall nicht ausgeschlossen: US-Präsident Barack Obama hat neulich eine Initiative gegen "Patenttrolle" angekündigt, da immer mehr Unternehmen den Weg über die ITC gehen, um Einfuhrverbote gegen Konkurrenten zu erwirken. Eine Lex Apple ist das allerdings nicht, denn auch die Kalifornier sind in Vergangenheit diesen Weg gegangen (etwa gegen HTCs One X).
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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